Erstattungsanspruch gegenüber der Postbank?

Guten Tag,

unsere minderjährige Tochter hat ein Problem mit der Postbank. Sie hat dort ein Guthabenkonto und kann mittels Maestro-Card Geld am Automaten abheben (natürlich nur auf Guthabenbasis).

Vor etlichen Monaten bekam sie ein Schreiben der Postbank mit der Information, der geldautomat, den sie zuletzt benutzt hätte, sei manipuliert gewesen, sie solle bitte ihre Kontoumsätze überprüfen und bei betrügerischen Abhebungen Anzeige bei der Polizei erstatten sowie einen Erstattungsantrag stellen.

Gesagt, getan: Anzeige bei der Polizei und hin zum Postbank-Schalter mit der Bitte um Herauzsgabe des Antrags. Der Schaltermitarbeiter kannte diesen Antrag zwar selbst nicht, erklärte sich aber bereit, bei der Zentralen anzurufen. Diese wollten dann den Antrag per Mail verschicken, was auch geschah.

Antrag ausgefüllt, Anzeigenummer der Polizei beigefügt ud abgeschickt.

Reaktion der Postbank: KEINE Erstattung, da die Abhebung unter Benutzung der Karte und der PIN
vorgenommen wurde. Die Tochter war nachweislich zum Abhebezeitpunkt in der Schule!!!

Bis heute wurde eine Erstattung verweigert!!!

Wer hat eine Idee, was man machen kann???

Hallo,

Reaktion der Postbank: KEINE Erstattung, da die Abhebung unter
Benutzung der Karte und der PIN
vorgenommen wurde. Die Tochter war nachweislich zum
Abhebezeitpunkt in der Schule!!!

Bis heute wurde eine Erstattung verweigert!!!

Die Banken vertreten den Standpunkt, dass man mit der Karte nur abheben kann, wenn man die PIN kennt, wenn also jemand mit dieser Karte mit PIN abgebucht hat, muss er die PIN gekannt haben. Das wiederum lässt sie zu dem Schluss kommen, dass Deine Tochter die PIN fahrlässig jemand anders hat zukommen lassen, und das muss die Bank nicht erstatten.

Ich würde aber als erstes mal mich um eine Begründung bemühen, unter der die Erstattung bisher ausbleibt. Irgendwas muss die Postbank ja angeben.

Liebe Grüße,
-Efchen

vorgenommen wurde. Die Tochter war nachweislich zum Abhebezeitpunkt in der Schule!!!

Das ist kein Argument, sie hätte einen Dritten bitten können, für sie Geld abzuheben.

Die Banken vertreten den Standpunkt, dass man mit der Karte
nur abheben kann, wenn man die PIN kennt, wenn also jemand mit
dieser Karte mit PIN abgebucht hat, muss er die PIN gekannt
haben. Das wiederum lässt sie zu dem Schluss kommen, dass
Deine Tochter die PIN fahrlässig jemand anders hat zukommen
lassen, und das muss die Bank nicht erstatten.

Ich würde aber als erstes mal mich um eine Begründung bemühen,
unter der die Erstattung bisher ausbleibt. Irgendwas muss die
Postbank ja angeben.

Eine verbindliche Aussage gibt es nicht. Einzige Antwort von denen: Bankkarte wurde unter Benutzung der PIN eingesetzt. Darüber hinaus haben die Diebe auch in einem Geschäft eingekauft - ich wollte die Überwachungskamera sehen, was man mir aber ebenfalls verweigerte. Und die Aussage der Postbank erneut: Abbuchung im Rahmen der Garantie einlösung. Somit stellen die sich ziemlich stur. habe auch eine Bitte um Unterstützung bei Akte09 eingereicht - ist denen aber wohl zu minderwertig. Daher wurde das Hilfeersuchen abgelehnt. Aber Hauotsache der Vorstand der Postbank erhält seine zigstelligen Boni; und auf der anderen Seite geht ein Kind, dem ca. 120 EUR Schaden UNVERSCHULDET entsatnden sind, leer aus.

Das ist kein Argument, sie hätte einen Dritten bitten können,
für sie Geld abzuheben.

… dann würden wir wohl kaum diesen Aufstand begehen. Darüber hinaus soll es ja angeblich an den Geldautomaten Kameras geben - wozu bitte???

Darüber hinaus hat uns die Postbank ja selbst darauf hingewiesen daß die Karte ausspioniert sein könnte, da der Automat manipuliert wurde.

Interessant wäre festzustellen, ob andere ebnefalls durch diese Manipulation geschädigt wurden und von ihren Banken den Betrag erstattet bekommen haben!

… dann würden wir wohl kaum diesen Aufstand begehen. Darüber

Ich zweifele ja auch nicht daran. Ich wollte nur anmerken, dass Ihr nicht zu sehr auf dieses Argument setzt. Niemand hat behauptet, dass die Karteninhaberin das Geld abgehoben hat. Die Bank behauptet nur, dass der Abhebende im Besitz der PIN war und das wird durch den Einwand, die Tochter war in der Schule, nicht entkräftet.

Interessant wäre festzustellen, ob andere ebnefalls durch
diese Manipulation geschädigt wurden und von ihren Banken den
Betrag erstattet bekommen haben!

Meine Postbankkarte wurde vor wenigen Monaten präventiv eingezogen, weil ich an einem manipulierten Automaten mehrfach Geld abgehoben hatte. Allerdings ist mir kein Schaden entstanden.