Erstattungsanspruch, wenn Dienstleister Freundin ausspannt

Guten Tag Foren-Gemeinde! 

Mich würde mal was interesieren.

Angenommen K möchte, dass seine Lebensgefährtin E an ihrem Traum eine Sängerin zu werden, arbeitet. Dafür würde K Kontakt mit einem Produzenten P aufnehmen, der nach mündlicher Vereinbarung für E einen Song schreiben und dann mit ihr aufnehmen soll. K würde eine Anzahlung von 50% leisten, die restlichen 50% würde später E zahlen.

Der Song würde durch P nun geschrieben werden und E beginnt mit P in Abwesenheit von K den Song aufzunehmen. Im Laufe der Zeit stelle sich heraus, dass es statt Aufnahmen sexuelle Handlungen zwischen E und P im Tonstudio gegeben haben soll. K trennt sich von E und möchte nun seine 50% wieder zurück. Schließlich hat K keine CD in der Hand.

Hätte K Chancen?

Freundin Ausspannen als Sachmangel?
SCNR

Hallo

Hätte K Chancen?

nur wenn K einen wirksamen Vertrag mit E hat!

Dass E mit P techtelmechtelt ist Kismet, es gibt immer einen der es besser kann!

Mit P könnte man sich streiten, sofern ein wirksamer Dienstleistungsvertrag über den Lyrik besteht und Rahmen der Dienstleistung eine CD-Aufnahme ist, sofern von K beauftragt.

Wenn im Rahmen der Dienstleistung auch die Vermarktung steht und die CD von P nicht vermarktet wird, könnte durchaus ein Schadenersatz drin sein.

Gruß

BHShuber