'...erstattungsfähigen aufwendungen' krankenversic

hallo zusammen.
ich betrachte gerade einen krankenversicherungszusatztarif für zähne.
die versicherung schreibt „…erstattungsfähigen aufwendungen“ werden zu 65% ersetzt.
kann mir jemand sagen, wann, was erstattungsfähig ist??

vielen dank im voraus.

Hallo,
es meiner Meinung nur das bezuschusst, was die Kasse auch bezuschusst.
Beispiel:
Implantat 1 Zahn - Die Kasse übernimmt den Festzuschuss für die
Suprakontruktion (Fachausdruck)- für das Implantat
selbst aber nix. Deine Zusatzversicherung übernimmt
max.65% der Kosten für die Suprakonstruktion, für
das Implantat aber nix.

Da gibt es sicher PKV-Experten, die das besser wissen als ich,
es war nur meine Meinung als Krankenkassenmensch.
Gruss
Günter Czauderna

hallo zusammen.
ich betrachte gerade einen krankenversicherungszusatztarif für
zähne.
die versicherung schreibt „…erstattungsfähigen aufwendungen“
werden zu 65% ersetzt.
kann mir jemand sagen, wann, was erstattungsfähig ist??

Das was in den Versicherungsbedingungen Deines Tarifes als erstattungsfähig definiert ist. Das variiert von Gesellschaft zu Gesellschaft sehr stark und ist nicht allgemein zu beantworten. Vorsichtshalber vor jeder größeren Aktion Heil- und Kostenplan einreichen.

P.S.:

Vorsichtshalber vor jeder größeren Aktion Heil-
und Kostenplan einreichen.

Dann ist es zu spät und das Kind ist in den Brunnen gefallen!

Erstattungsfähige Leistungen ist Marketingdeutsch und heißt i.d.R. = eigentlich zahlen wir so gut wie nichts, wollen aber besser aussehen!

Lies die Bedingungen oder nenn den Tarif.

Thorulf Müller
[email protected]

Hallo Alex,

erstattungsfähige Aufwendungen sind in erster Linie alle medizinisch notwendigen zahnärztlichen Behandlungen.

Ich würde einen Zusatztarif ganz anders angehen. Such dir eine Gesellschaft die dir fest zusagt, wieviel Prozent bei Zahnbehandlung und -ersatz gezahlt wird. Es muss aus einer Übersicht hervorgehen, wieviel vor bzw. nach Leistung der Gesetzlichen noch gezahlt werden muss. Der Rest ist deine Selbstbeteiligung.

Im Tarifwerk kannst du nachlesen, welche Leistungen zu Zahnbehandlung, Zahnersatz, Inlays zählt.
Empfehlenswert ist auch auf „Keine GOZ Begrenzung“ zu achten.

mfg
Sparfuchs

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Bedingt richtig!
Hallo,

erstattungsfähige Aufwendungen sind in erster Linie alle
medizinisch notwendigen zahnärztlichen Behandlungen.

gut das Du nicht haftest. Das ist definitiv falsch. Das ist eine Grundvoraussetzung, aber versichert ist davon dann nur was im Vertrag steht.

Ich würde einen Zusatztarif ganz anders angehen. Such dir eine
Gesellschaft die dir fest zusagt, wieviel Prozent bei
Zahnbehandlung und -ersatz gezahlt wird. Es muss aus einer
Übersicht hervorgehen, wieviel vor bzw. nach Leistung der
Gesetzlichen noch gezahlt werden muss. Der Rest ist deine
Selbstbeteiligung.

Das steht ganz konkret in den Versicherungsbedingungen - eine Übersicht ist nicht Vertragsbestandteil!

Im Tarifwerk kannst du nachlesen, welche Leistungen zu
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Inlays zählt.
Empfehlenswert ist auch auf „Keine GOZ Begrenzung“ zu achten.

Neben diesen drei leistungsarten, gibt es noch eine Vielzahl anderer Dinge die genannt sein müssen.

Für Zahnbehandlung benötige ich im übrigen keine Zusatzversicherung. Und die GOZ Begrenzung, damit meinen Sie ja mutmaßlich, dass auch Honorarvereinbarungen bezahlt werden, ist ein Lukusthema, weil ich auch zum Höchstsatz gute Leistungen beim Zahnarzt erhalte.

Viele Grüße
Thorulf Müller

[email protected]