Guten Tag,
da vom Finanzamt in 2010 gezahlte Erstattungszinsen für Steuererstattungen aus Vorjahren in Zeile 21 der Anlage KAP einzutragen sind, aber normalerweise Nachzahlungszinsen nicht steuerlich zu erfassen sind:
Können vom Finanzamt selbst mit den Erstattungszinsen verrechnete Nachzahlungszinsen in Anlage KAP ebenfalls verrechnet werden?
Beispiel:
Durch Betriebsprüfungen ändern sich zeitgleich Einkünfte in mehreren Jahren. Das Finanzamt schickt dem Steuerpflichtigen dementsprechend zeitgleich neue Steuerbescheide und verrechnet hierbei selbst: Erstattungszinsen für 1999 von 600 Euro, Nachzahlungszinsen für 2000 von 200 Euro, ergibt Auszahlung von 400 Euro.
Sind die gesamten 600 Euro in Anlage KAP als Erstattungszinsen einzutragen oder lediglich die gezahlten 400 Euro?
Besten Dank.
Schönen Tag,
C.