Erstattungszinsen in Anlage KAP

Guten Tag,

da vom Finanzamt in 2010 gezahlte Erstattungszinsen für Steuererstattungen aus Vorjahren in Zeile 21 der Anlage KAP einzutragen sind, aber normalerweise Nachzahlungszinsen nicht steuerlich zu erfassen sind:

Können vom Finanzamt selbst mit den Erstattungszinsen verrechnete Nachzahlungszinsen in Anlage KAP ebenfalls verrechnet werden?

Beispiel:
Durch Betriebsprüfungen ändern sich zeitgleich Einkünfte in mehreren Jahren. Das Finanzamt schickt dem Steuerpflichtigen dementsprechend zeitgleich neue Steuerbescheide und verrechnet hierbei selbst: Erstattungszinsen für 1999 von 600 Euro, Nachzahlungszinsen für 2000 von 200 Euro, ergibt Auszahlung von 400 Euro.

Sind die gesamten 600 Euro in Anlage KAP als Erstattungszinsen einzutragen oder lediglich die gezahlten 400 Euro?

Besten Dank.

Schönen Tag,
C.

da vom Finanzamt in 2010 gezahlte Erstattungszinsen für
Steuererstattungen aus Vorjahren in Zeile 21 der Anlage KAP
einzutragen sind, aber normalerweise Nachzahlungszinsen nicht
steuerlich zu erfassen sind:

Soweit es die Zinsen auf die ESt betrifft, ist die Versteuerung strittig. Gericht sagte „nicht versteuern“, Gesetzgeber änderte das Gesetz rückwirkend, so daß sie wieder zu versteuern sind, verschiedene Quellen empfehlen aber Einspruch gegen die Versteuerung.

Können vom Finanzamt selbst mit den Erstattungszinsen
verrechnete Nachzahlungszinsen in Anlage KAP ebenfalls
verrechnet werden?

Nein - mit welcher Berechtigung sollten sie es denn?

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Guten Tag,

vielen Dank.

Nein - mit welcher Berechtigung sollten sie es denn?

Die Überlegung war folgende: Da ja Erstattungs- und Nachzahlungszinsen eines Steuerfalls verrechnet werden können (maximal bis zur Höhe der Erstattungszinsen), könnte dies ggf. auch für mehrere Steuerjahre gelten, die aufgrund eines Rechtsvorgangs (z.B. Betriebsprüfung mit Verschiebung von Einnahmen zwischen Jahren), einheitlich geändert wurden.

Schönen Tag,
C.