aktuell stellt sich der o. g. Fall meiner Freundin wie folgt auf:
Die Erstausbildung muss eigenständig finanziert werden und es fällt keine Vergütung an.
Bis auf Bafög (welches nicht die Ausbildungskosten deckt) und Wohngeld hat sie keinerlei Einkünfte.
Die Kosten einer Erstausbildung gelten als Sonderausgaben (bis zu 4000 €).
Frage
Die Ausbildung selbst kostet rund 12000 € und geht über 3 Jahre. Die Zahlungen werden momentan in Raten á 150 € geleistet. Was heißt, dass im Jahr 2011 nur 1800 € gezahlt worden sind.
Wie handhabt sich das jetzt in den 2 folgenden Jahren, da die Raten steigen werden und sie über die 4000 € Grenze von Sonderausgaben kommen wird. Sind diese (solange belegbar) auch darüber anrechenbar?
Frage
Sind die Sonderausgaben aus 2011 (1.800€) nach 2012 übertragbar, da sie in 2011 kein steuerpflichtes Einkommen hat und wie wird dieses angemeldet?
grundsätzlich sind die Ausbildungskosten wie erwähnt nur als Sonderausgaben absetzbar. Allerdings gibt es Urteile, wonach die Kosten als WErbungskosten (unbegrenzt) geltend gemacht werden können. Dies hat den Vorteil, dass Sie mit zukünftigen positiven Einkünften verrechnet werden können. Dies dürfte bei euch der Fall sein. Allerdings will das Ministerium diese Urteile nicht anerkennen und die Gesetze entsprechend ändern.
grundsätzlich ist bei 4000 € pro Jahr Schluss. Der darüber liegende Betrag fällt einfach weg. Was den Verlust betrifft der entsteht wird dieser in einem sogenannten Verlustfeststellungsbescheid sozusagen festgehalten und dann verrechnet, wenn entsprechende Einkünfte da sind. Ist also sozusagen das Polster für die Zeit, wenn dann Einkünfte da sind. Dann gibt es entsprechend was zurück.