Erstausstattung

Hallo,
habe jetzt meine erste eigene Wohnung und bin noch in der Ausbildung musste ausziehen, da der weg zur Arbeit 1,5 stunden war und ich oftmals aufgrund von Zugverspätungen zuspät gekommen bin. Jetzt meinte das Arbeitsamt mir stehe keine Erstausstattung zu nur wenn ich Hartz 4 beziehen würde. Meine Eltern können mir finanziell leider nicht unter die arme greifen da sie nicht genug verdienen. Steht Azubis etwa keine Erstausstattung zu?:o

Hallo Bianca,

also grundsätzlich erstmal sit die Antwort der Kollegen von der Agentur für Arbeit richtig, eine sogenannten Erstaustattung steht denen zu die Hartz IV Leistungen beziehen!
Wenn ich Sie richtig verstehe bekommen Sie Auzubildengehalt?
Da ich nicht weiß wie hoch das ist und welche Kosten der Unterkunft in Ihrer Stadt übernommen werden können kann ich leider auch nicht mit sicherheit sagen ob Ihnen etwas zustehen könnte!

es könnte aber unter Umständen möglich sein das Ihnen neben Ihrem Ausbildunggehalt auch Hartz Iv leistungen zustehen, ist aber halt von der Höhe abhängig!

Es sit immer sehr schwer ohne genaue Angaben ach eine wirklich passende Antwort zu geben!

Grob kann ich sagen das Ihnen wenn Sie alleine leben defintiv 382€ an Regelbedarf zuerkannt werde plus die Kosten der Unterkunft, also Grundmiete + Nebenkosten + Heizkosten.
In der Stadt in der ich arbeite sind die Unterkunftskosten für alleinstehend bei 386€ noch als angemessen anzusehen, ist aber je nach Ort mal Höher mal niedriger.

Also kommen wir grob geschätzt auf einen gesamtbedarf von 768 Euro moantlich der Ihnen zum Leben zusteht.
Da von Ihrem Einkommena ls Auszubildende 100 Freibetrag sind und nicht angerechnet werden dürfen müssten Sie schon mehr als 868 Euro monatlich an Gehalt bekommen um überhaupt keinen Anspruch zu haben!
Wenn Sie irgendwo in diesem Bereich leigen, auchw enn es vielleicht ein wenig darüber ist würde ich an Ihrer Stelle auf jeden Fall einen Antrag auf Hartz IV stellen. Die Antragsstellung darf man Ihnen nicht verweigern und dann muss das Amt prüfen ob Sie Anspruch haben und dann können sie ggf. auch die Erstausstattung erhalten.

Wie gesagt ohne genaue Angaben kann ich nur grob antworten!