Frau X und Herr Y bekommen ein Baby.
Frau X bezieht Alg 1 und Herr Y Alg 2.
Kann Frau x oder Herr Y eine Erstausstattung beim Arbeitsamt beantragen?
Frau X und Herr Y bekommen ein Baby.
Frau X bezieht Alg 1 und Herr Y Alg 2.
Kann Frau x oder Herr Y eine Erstausstattung beim Arbeitsamt beantragen?
Hallo
Wenn sie zusammenleben und es ihr gemeinsames Kind ist, bilden sie automatisch eine Bedarfsgemeinschaft -> Frau X’s Einkommen wird auch beim ALG2-Bedarf von Herrn Y (und vom Kind) mitberücksichtigt.
Bei Bedürftigkeit besteht Anspruch auf Erstausstattung (vorab und nachweislich schriftlich beim Jobcenter zu beantragen):
http://hartz.info/index.php?topic=4908.0
Falls Frau X nicht mit Herrn Y zusammenlebt, hinge der Anspruch von ihrem (ALG1-) Einkommen bzw. von ihrer Bedürftigkeit ab (Erstausstattungs-Anspruch kann auch bestehen, falls keine laufende ALG2-Leistung bezogen wird): ->
§ 24 SGB II, Abs.3 , Satz 3 ff (wenn sie „…den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken“ kann.) http://dejure.org/gesetze/SGB_II/24.html
LG