Hallo zusammen brauche einen Rat meine Frau und ich Trennen uns voneinander, habe jetzt auch alles schon bei der Rage angegeben und habe auch schon eine Wohnung die wird auch soweit übernommen und Geld für Renovierung habe ich auch erhalten. Aber sie wollen mir die Erstausstattung nicht Bezahlen also das haben sie mir jetzt erstmal nur Mündlich gesagt und ein Schreiben geschickt wo ich mitwirkungleisten soll und zwar so sachen ob auch eine Scheidung geplant ist und was ich von meiner Frau an Möbel ect. bekommen kann und das ich auch Anwaltlich auf mein Recht bestehen soll Güter die in der Ehe angeschafft worden sind Einzuklagen(dies wurde auch Mündlich gesagt). Wir haben 4 Kinder ich kann nur Bettwäsche und so kleinsachen mitnehmen das hat meine Frau auch alles Schriftlich gemacht was sie mir geben kann. aber es kann doch nicht wirklich sein das ich ohne Möbel und Elektrogeräte zum kochen ect. in der Wohnung leben soll? Hat man nicht Anspruch auf Erstausstattung bei so einem Fall?
Hallo zusammen brauche einen Rat meine Frau und ich Trennen
uns voneinander,…
Soory; da kann ich leider nicht weiterhelfen. Ich bin als Jobcoach und Gründercoach (KfW zert.) Spezialist für Fragen rund um den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt und erfolgreiche eigene Selbständigkeit.
Good Luck!
Stefan Römer
Hallo,
Ein Anspruch besteht auf jeden Fall (100%ig). Am Besten einen schriftlichen Antrag stellen und auf Notlage hinweisen. Eine Prüfung sollte binnen zwei Tagen erfolgen. Einen schriftlichen Bescheid verlangen und gegebenenfalls auf eine einstweilige Anordnung beim SG hinweisen. Maximal eine Woche warten und dann die Anordnung beantragen (lassen). Die Rechtspfleger beim Gericht übernehmen das Schreiben. Wenn Jobcenter ablehnt, Widerspruch einlegen und einstweilige Anordnunag beantragen. Eine mündöliche Ablehnung ist für das Gericht wertlos. Teilung der Einrichtung mit der Frau geht auch nicht, da Kinder da sind und deren Wohl vorgeht.
Hallo,
das man ein Bett nicht halbieren kann, ist klar. Aber bei einer Trennung muss man schon das Mobiliar aufteilen. Oder ein Schrank / Kommode kann man bestimmt mitnehmen. Da müssen beide Partner Abstriche machen.
Ob das Amt was gewähren muss, da kann ich leider nicht weiterhelfen, aber Geld / Kosten für die Möbel auf Darlehensbasis sollte eigentlich möglich sein.
MfG
Hallo,
also, Sie haben eindeutig Anspruch auf Erstaustattung! Vielleicht nicht auf die gesamte maximal mögliche Summe, aber auf einen großen TeiL! Da die Kinder wohl bei Ihrer Frau bleiben wird man ihr auch zwnagsläufig den größten Teil der Möbel zusprechen und ob die Arge nun Ihrer Frau ein paar neue Möbel zahlen muss oder Ihnen ist egal!
Ihre Frau erhält ja wohl auch leistungen und somit muss die Arge so oder so die Erstaustattung bezahlen, egal ob Ihnen oder Ihrer Frau!
Sollte die Arge sich weiter querstellen gehen Sie zu einem Anwalt, als Hartz IV Empfänger müssen Sie keine Angst vor den Kosten haben, diese Kosten werden auch übernommen.
Wenn die Kollegen bei Ihnen da so dumm sind und die Kosten hochschrauben wollen indem sie es auf einen Prozess den die Arge auf jeden Fall verlieren wird in die Höhe schrauben wollen dann tun Sie denen den Gefallen.
reden Sie vorher noch einmal mit Ihrem Sachberabreiten und erklären ihm das er so oder die Erstaustattung bezahlen muss, da ja nur eine Wohnungseinrichtung vorhanden sit und egal wer die Möbel mitnimmt dem anderen müssen neue gewährt werden.
Vielleicht kapiert er es dann!
Hallo jc76
wenn Du magst, kannst Du mich dazu anrufen.
Meine Kontaktdaten findest Du, wenn Du mich googelst:
Ich heiße Werner Pühringer, wohen in Würselen und mein soziales Büro nennt sich DOWAS. Diese 4 Schlagwörter führen bei google direkt zu mir. Dann kannst Du durch meien Website surfen und mich anrufen. Ruf mich auch an Feiertagen und spät abends oder nachts an, wen nic hnicht da bin, stört Dein Anruf niemanden und meist bin ich zu diesen Zeiten eher im Büro als zu normalen Bürozeiten, wo ich auswärtstermine wahrnehme. Gerne können wir auch einen Telefontermin vereinbaren (per E-Mail).
Allerdings glaube ich nicht, dass ich Dir wirklich so weiterhelfen kann, wie Du es DIr vielelicht erhoffst.
MfG
Werner Pühringer