Ein HartzIV-Empfänger zieht um in eine absolut leere Wohnung, in der Küche nicht einmal ein Wasserhahn. Er richtet sich die Küche notdürftig ein und bittet dann um Unterstützung wg Erstausstattung.
Das jobcenter lehnt ab, mit der Begründung, im Augenblick der Antragstellung sei der Bedarf ja nicht mehr gegeben, weil die Küche ja inzwischen eingerichtet sei. Ist das ok???
HALLO;
LEIDER IST DEM SO,
Allerdings wenn Er belegen kann, dass Er sich das Geld zur notdürftgen Kücheneinrichtung geliehen hat und nun nicht in der Lage ist dies zurück zu zahlen. Muss das jobcenter diese Kosten doch übernehmen. Natürlich nur in einer angemessenen Höhe. Natürlich muss ein Beleg über das geliehene Geld vorhanden sein mit dem Satz aus dem hervorgeht das dieses Geld schnellstmöglichst an die Person die das Geld ausgeliehen hat zurück zu zahlen ist.
Dies Problem kann nur ein Fachanwalt für Sozialrecht klären, da hier evtl. das Rechtsberatungsgesetz tangiert wird.
MfG USKO
Hallo
solche Anträge sind grundsätzlich dann zu stellen, wenn der Bedarf besteht - und dann liegt es im Ermessen des Leistungsträgers, ob Bar- oder Sachleistungen gewährt werden (z.B. Gutscheine für’s Sozialkaufhaus). Wenn man seinen Erstausstattungsbedarf vor der Antragstellung bereits selber gedeckt und die Sachen schon gekauft hat, besteht zum Zeitpunkt des Antrags kein diesbezüglicher Bedarf mehr und der Zuschuss wird entsprechend auch nicht gewährt ; mit dieser Antwort des Jobcenters war zu rechnen.
Etwas Anderes läge unter Umständen vor, wenn die Beihilfe beantragt worden wäre, aber die Antragsbearbeitung sich unangemessen lang hinzog und man deshalb das Nötigste schon mal aus eigenen Mitteln oder aus einem privaten Darlehn besorgt hat (weil man bis zum Bescheid z.B. ansonsten nicht hätte kochen können o.ä.).
Ohne vorherigen Antrag dürfte es schwierig werden, da jetzt noch rückwirkend Ansprüche aufgrund „Ermessensreduzierung auf Null“ geltend zu machen - siehe dazu auch hier (Abschnitt „Was ist zu beachten“) : http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ei…
(Was den Wasserhahn angeht,wäre ggf. eher der Vermieter der Ansprechpartner.)
LG
Es ist nun mal so, dass nur tatsächlicher Bedarf gedeckt wird. Es kann ja auch nicht jeder kommen, dem seine Möbel nicht mehr gefallen, und dann neue beantragen.
Sozialhilfe wird eben nur bei erwiesener Bedürftigkeit gewährt. Daher werden die Antragssteller ja auch mit Gutscheinen für Second-Hand-Kaufhäuser versorgt.