Hallo liebe User,
gibt es die MÖglichkeit, Unterstützung für die Erstausstattung zu bekommen, wenn man arbeitet?
Die Monatsmieten sind sichergestellt, sodass keine Monatsleistungen benötigt werden.
Liebe Grüße
und Danke für eure Antworten!
Hallo liebe User,
gibt es die MÖglichkeit, Unterstützung für die Erstausstattung zu bekommen, wenn man arbeitet?
Die Monatsmieten sind sichergestellt, sodass keine Monatsleistungen benötigt werden.
Liebe Grüße
und Danke für eure Antworten!
Ja, man kann auch als Nicht-Kunde einen Antrag stellen, jedoch müssen Formulare ausgefüllt und Belege beigebracht werden, um die Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu prüfen. Ist der Bedarf unabweisbar und kein verwert- und einsetzbares Einkommen / Vermögen vorhanden, kann ein Betrag auf Darlehen gewährt werden. Ermessensentscheidung.
Hallo
nur ergänzend:
Das regelt der § 23 SGB II, für Erstausstattungen für die Wohnung, für Bekleidung, bei Schwangerschaft/Geburt und auch für Klassenfahrten. Als „Erstausstattung“ gelten dabei bisher noch nicht vorhandene notwendige Artikel (bzw. keine nur zu „ersetzenden“ Artikel).
„Die Leistungen nach Satz 1 werden auch erbracht, wenn Hilfebedürftige keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. In diesem Falle kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Hilfebedürftige innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden worden ist. Die Leistungen nach Satz 1 Nr. 1 und 2 können als Sachleistung oder Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden“.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__23.html
Eine Erstausstattung ist dabei als Zuschuss zu gewähren - nicht als Darlehn.
LG