Hallo Tina Küpper,
leider kann ich dazu keine rechtlich verbindlichen Aussagen machen. Trotzdem eine kleine Einschätzung:
- Woher kommen die 940 Euro? Ist das bereinigtes Einkommen? Wenn nicht, kann es sein, dass das Jobcenter nochmal rechnen muss und eventuell doch eine Aufstockung zusteht. Wichtig in diesem Fall: Bei einem Bescheid über zustehende ergänzende Leistungen (auch wenn es nur ein Euro ist), hat man es leichter Zusatzleistungen wie Erstausstattung zu bekommen.
- Für einen Single scheint mir die Miete ein wenig hoch zu sein. Beim Wohngeldamt wie beim Jobcenter gibt es hierfür bestimmte Höchstgrenzen, die sich an den jeweiligen Mietspiegel anlehnen. Ich denke, dass eine Warmmiete nicht über 350 – 400 Euro liegen darf, um laut Amt für einen Single angemessen zu sein.
Zu 1. Unter bereinigtem Einkommen versteht der Gesetzgeber bei Hartz 4 alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert abzüglich aller notwendigen Ausgaben. Zu diesen Ausgaben zählt alles, was zur Erzielung des Einkommens ausgegeben werden muss, aber auch bestimmte Vorsorgebeiträge wie Versicherungen oder z.B. Riesterrente… (Nachzulesen in §11b des SGB II).
Sind die tatsächlichen Ausgaben geringer als 100 Euro im Monat wird eine Pauschale als Freibetrag zur Bereinigung abgezogen. Sind die tatsächlichen Kosten höher, können diese angesetzt werden.
Berechnung: 940 – 100 – 0,2*840 = 672 Euro bereinigtes Einkommen
Bedarf: 364 Euro plus angemessene Kosten der Unterkunft plus eventuelle Mehrbedarfe
Im Klartext heißt das nichts anderes als: ist die Miete (inkl. NK und Heizkosten) höher als 308 Euro, begründet dies einen Anspruch auf ergänzende Leistungen.
Genauere Aussagen hierzu kann ich nur machen, wenn ich weitergehende Infos habe. (Gerne auch als persönliche Mitteilung an meine eMail – adresse).
Zu 2. Handelt es sich bei den Kindern um leibliche Kinder, die auch zu Besuch kommen und übernachten würden, kann auch eine größere Wohnung notwendig sein. Wichtig hierbei ist das Kindeswohl. Kinder dürfen einem Elternteil nicht von Amtswegen entfremdet werden, nur weil angeblich eine Wohnung nicht angemessen sei. Näheres hierzu bitte beim Amt erfragen. Wenn dadurch die 500 Euro Miete angemessen sind (zusätzliches Kinderzimmer) würde das bedeuten, dass mindestens 192 Euro vom Jobcenter gezahlt werden müssten. Bedenke in diesem Fall aber, dass eine Ablehnung der größeren Wohnung schriftlich erfolgt, damit gegebenenfalls Widerspruch eingelegt werden kann.
Zusammenfassend möchte ich sagen, dass es sich wahrscheinlich lohnt alles vom Amt nochmal durchrechnen zu lassen mit dem Hinweis auf die Berücksichtigung der Einkommensfreibeträge, eventuelle Mehrbedarfe (z.B. seit 1.1.2011 für die dezentrale Warmwasserbereitung) usw., um ergänzende Leistungen zu erhalten, da es dann – wie bereits gesagt – leichter ist eine Erstausstattung nach Trennung zu erhalten.
Grundsätzlich würde ich aber auf jeden Fall diese Erstausstattung beantragen mit dem Hinweis, dass das erzielte Einkommen nicht ausreicht, um einen entsprechenden Betrag anzusparen. Weiterhin gilt: Nicht auf mündliche Aussagen verlassen. Für alles einen schriftlichen Bescheid verlangen und sich nicht abwimmeln lassen. Jeder Bürger hat ein Recht darauf.
Sollten weiterhin Probleme bestehen oder einiges nicht klar sein, ruhig nochmal nachfragen (insbesondere bei negativen Bescheiden).
Viel Glück und
LG
Franz57