Erstaustattung trotz abgelehnten Leistungsbescheid

Liebe/-r Experte/-in,

Wenn ich eine Wohnung beziehen möchte , und nach einer Trennung nichts mitnehmen kann weil mein Ex 2 Kinder hat und ich ausser Kinderzimmer und 4 Bücheregale nichts besitze, die Arge aber meinen Leistungsbescheid schriftlich abgelehnt hat weil ich mit 940 Euro über den Satz bin kann ich dann trotzdem eine Erstaustattung für eine Wohnung beantragen ?Ganz wichtig. Und steht mir bei einer Miete von 500 € Wohngeld zu?

Hallo,

Sie machen hier nicht genug Angaben für eine konkrete Antwort, aber ich kann Ihnen auch keine rechtliche verbindliche Antwort mit zahlen geben. Daher folgende Info:

  • Es hängt davon ab WO Sie wohnen (Mietsatz überall unterschiedlich).
  • Es hängt davon ab, mit wie vielen Personen Sie einziehen (allein oder mit Kind?)
  • Wohngeld ist eine seperate Stelle. Ablehungsbescheid mitnehmen und Antrag auf Wohngeld stellen - ablehnen können die immernoch.
  • Wenn Sie knapp über der Bemessungsgrenze liegen, können Sie ohne dauerhaften Leistungsbezug Antrag auf Einmalige Hilfen stellen! Heißt aber nicht, Sie haben Anspruch auf Geld oder Neuwaren!
    Die Ämter arbeiten eng mit einigen zusammen, die Nachlässe etc haben! Erst wennn dort NACHWEISLICH nichts ist, können Sie Neues beantragen - oder Flohmärkte, Fundgruben und Internet durchforsten.

Auch kann Ihnen die Caritas mit Rat und ggf. finanziellen Hilfen helfen, wenn auch ein Kind mit bei Ihnen lebt, erkundigen Sie sich.

MfG
MelliC

Hallo Tina,

Hier sind mehrere Sachen zu beachten,

Wie groß ist die Wohnung (qm, das ist ausschlaggebend, dann erst der Mietpreis. zahlt Dein Ex Unterhalt, muss er dieses? und und und
Auf Deine kurze Schilderung kann man keine gute Antwort geben.

Gruß Gerhard

940 Euro einahmen aus Gehalt kindergeld und unterhalt, maria ist 2, uns stehen 65 m² zu die wohnung hat 48 m² und 2 zimmer, sonstige einkünfte gibt es nicht

940 Euro einahmen aus Gehalt kindergeld und unterhalt, maria ist 2, uns stehen 65 m² zu die wohnung hat 48 m² und 2 zimmer, sonstige einkünfte gibt es nicht.

Hallo Tina Küpper,
leider kann ich dazu keine rechtlich verbindlichen Aussagen machen. Trotzdem eine kleine Einschätzung:

  1. Woher kommen die 940 Euro? Ist das bereinigtes Einkommen? Wenn nicht, kann es sein, dass das Jobcenter nochmal rechnen muss und eventuell doch eine Aufstockung zusteht. Wichtig in diesem Fall: Bei einem Bescheid über zustehende ergänzende Leistungen (auch wenn es nur ein Euro ist), hat man es leichter Zusatzleistungen wie Erstausstattung zu bekommen.
  2. Für einen Single scheint mir die Miete ein wenig hoch zu sein. Beim Wohngeldamt wie beim Jobcenter gibt es hierfür bestimmte Höchstgrenzen, die sich an den jeweiligen Mietspiegel anlehnen. Ich denke, dass eine Warmmiete nicht über 350 – 400 Euro liegen darf, um laut Amt für einen Single angemessen zu sein.

Zu 1. Unter bereinigtem Einkommen versteht der Gesetzgeber bei Hartz 4 alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert abzüglich aller notwendigen Ausgaben. Zu diesen Ausgaben zählt alles, was zur Erzielung des Einkommens ausgegeben werden muss, aber auch bestimmte Vorsorgebeiträge wie Versicherungen oder z.B. Riesterrente… (Nachzulesen in §11b des SGB II).
Sind die tatsächlichen Ausgaben geringer als 100 Euro im Monat wird eine Pauschale als Freibetrag zur Bereinigung abgezogen. Sind die tatsächlichen Kosten höher, können diese angesetzt werden.

Berechnung: 940 – 100 – 0,2*840 = 672 Euro bereinigtes Einkommen

Bedarf: 364 Euro plus angemessene Kosten der Unterkunft plus eventuelle Mehrbedarfe

Im Klartext heißt das nichts anderes als: ist die Miete (inkl. NK und Heizkosten) höher als 308 Euro, begründet dies einen Anspruch auf ergänzende Leistungen.
Genauere Aussagen hierzu kann ich nur machen, wenn ich weitergehende Infos habe. (Gerne auch als persönliche Mitteilung an meine eMail – adresse).

Zu 2. Handelt es sich bei den Kindern um leibliche Kinder, die auch zu Besuch kommen und übernachten würden, kann auch eine größere Wohnung notwendig sein. Wichtig hierbei ist das Kindeswohl. Kinder dürfen einem Elternteil nicht von Amtswegen entfremdet werden, nur weil angeblich eine Wohnung nicht angemessen sei. Näheres hierzu bitte beim Amt erfragen. Wenn dadurch die 500 Euro Miete angemessen sind (zusätzliches Kinderzimmer) würde das bedeuten, dass mindestens 192 Euro vom Jobcenter gezahlt werden müssten. Bedenke in diesem Fall aber, dass eine Ablehnung der größeren Wohnung schriftlich erfolgt, damit gegebenenfalls Widerspruch eingelegt werden kann.

Zusammenfassend möchte ich sagen, dass es sich wahrscheinlich lohnt alles vom Amt nochmal durchrechnen zu lassen mit dem Hinweis auf die Berücksichtigung der Einkommensfreibeträge, eventuelle Mehrbedarfe (z.B. seit 1.1.2011 für die dezentrale Warmwasserbereitung) usw., um ergänzende Leistungen zu erhalten, da es dann – wie bereits gesagt – leichter ist eine Erstausstattung nach Trennung zu erhalten.
Grundsätzlich würde ich aber auf jeden Fall diese Erstausstattung beantragen mit dem Hinweis, dass das erzielte Einkommen nicht ausreicht, um einen entsprechenden Betrag anzusparen. Weiterhin gilt: Nicht auf mündliche Aussagen verlassen. Für alles einen schriftlichen Bescheid verlangen und sich nicht abwimmeln lassen. Jeder Bürger hat ein Recht darauf.
Sollten weiterhin Probleme bestehen oder einiges nicht klar sein, ruhig nochmal nachfragen (insbesondere bei negativen Bescheiden).
Viel Glück und

LG
Franz57

hallo
als erstes wünsche ich dir viel kraft bei deinem neuanfang.

wie du es laut bescheid erhalten hast bist du mit deinen 940 euro netto zu reich um sozialleistungen zu bekommen.

du bist nicht arbeitslos, bekommst kein alg 2 und auch keine erstausstatung.

deine arge setzt das gesetz um was unsere volksvertreter für uns als gerecht errechnet haben.

wenn du möchtest kannst du ja deine frage mal an unsere volksvertreter stellen.

wünsche dir nochmals viel kraft
gruß
hasan

Sorry, da kann ich nicht helfen
Christa

940 Euro einahmen aus Gehalt kindergeld und unterhalt, maria ist 2, uns stehen 65 m² zu die wohnung hat 48 m² und 2 zimmer, sonstige einkünfte gibt es nicht…

940 Euro einahmen aus Gehalt kindergeld und unterhalt, maria ist 2, uns stehen 65 m² zu die wohnung hat 48 m² und 2 zimmer, sonstige einkünfte gibt es nicht …

Hallo,

fragen Sie bei Ihrer Wohngeldstelle nach, es geht nicht mehr allein nach den qm (ggf auch nach Baujahr) das ist von Bundesland zu Bundesland und teilweise von Stadt zu Stadt verschieden. Dementsprechend steht Ihnen ein bestimmter Mietbetrag zu.

Erkundigen Sie sich mal bei der Familenkasse (Kindergeldstelle) ob Sie etl Anspruch auf Kindergeldzuschlag haben!!!

Geht die Kleine schon in Kiga/Kita? Krieben Sie dafür einen Zuschuss??? Fragen Sie mal bei Ihrer Erzieherin nach, wo Sie die elt beantragen können, kann Amt, Gemeinde, Caritas, Awo… sein.

Sie müssten eigentlich noch ein wenig Geld woher kriegen, da es knapp ist. WENN die Whg mit 500 Euro angemessen ist, Ihnen stehen bei 300 nochwas Eur zu - und die Kleine, hab es nicht Kopf, knapp 200 und dann fehlt doch der 50er.

MfG

es ist nicht leicht mit den behörden.
es ist auch nicht leich alein erziehen zu sein.
die behörde handelt nach den gesetzen der volksvertreter.
die volksvertreter sehen kindergeld und unterhalt als einkunft.
nach dereren rechnung bist du nicht bedürftig.
natürlich kannst du auf den freien markt die ne wohnung zuhen und auch umziehen.
das darf jeder der reich und nicht bedürftig ist.
so sehen es die volksvertreter.
gruß
hasan

geh mal bitte auf den Link

http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

Gruß Gerhard

940 Euro einahmen aus Gehalt kindergeld und unterhalt, maria
ist 2, uns stehen 65 m² zu die wohnung hat 48 m² und 2 zimmer,
sonstige einkünfte gibt es nicht …