Wenn ich eine Wohnung beziehen möchte , und nach einer Trennung nichts mitnehmen kann weil mein Ex 2 Kinder hat und ich ausser Kinderzimmer und 4 Bücheregale nichts besitze, die Arge aber meinen Leistungsbescheid schriftlich abgelehnt hat weil ich mit 940 Euro über den Satz bin kann ich dann trotzdem eine Erstaustattung für eine Wohnung beantragen ?Ganz wichtig. Und steht mir bei einer Miete von 500 € Wohngeld zu?
hallo tina ,
die erstaustattung kannst du beim der arge oder beim sozialamt beantragen (unabhängig davon ob du regelleistungen in form von hartz4 beziehst oder nicht )
allerdings kann es sein das mitarbeiter vom amt bei dir vorbeikommen um zu prüfen wie dein bedarf an möbeln usw tatsächlich ist ! desweiteren kann es auch sein das sie dir gutscheine für ein gebrauchtmöbellager geben wo du dir das gebrauchte dinge aussuchen kannst (verein für soziale dienste ,caritas oder sozialkaufhäuser)
wohngeld kannst du in jedem fall beantragen …
du brauchst dafür ,hauptantrag ,mietvertrag,vermieterbescheinigung ,arbeitgeberbescheinigung ,nebenkostenabrechnung (falls vorhanden) ,lohnabrechnungen von dez2010-jetzt
liebe grüsse nancy
Danke nacy das nen ich mal ne konkrete aussage!
Wegen der Erstausstattung weiß ich leider nicht Bescheid. Ich rate Ihnen, fragen Sie bei Ihrem zuständigen Sozialamt nach, ob es die Möglichkeit einer einmaligen Hilfe für Ihre besondere Lebenssituation gibt. Und: wenn überhaupt, erhalten Sie sicherlich nur pauschale Leistungen für Möbel in der Höhe von Gebrauchtmöbeln. Tipp: Suchen Sie in der Zeitung unter „Die gute Tat“, damit Sie erst mal bezahlbare Möbel haben oder fragen Sie bei Freunden und Bekannten, ob jemand Möbel abzugeben hat.
Was selbstverständlich möglich ist, dass Sie einen Wohngeldantrag stellen. Als Unterlagen benötigen Sie den Mietvertrag und Nachweis Ihres Einkommens. Hierfür werden Sie von der Wohngeldstelle ein Formular „Verdienstbescheinigung“ bekommen, das der Arbeitgeber ausfüllt. Ob Sie Wohngeld erhalten können, kommt auf die Größe der Wohnung und ihre Miethöhe an. Früher mal galt als angemessen große Wohnung f. 1 Person ca. 45 m² plus weitere 15 m² f. jede weitere Person. Mittlerweile sieht man das nicht merh ganz so eng, da oft eine größere ältere Wohnung günstiger ist als eine kleine Neubauwohnung. Sollten Sie unsicher sein: in den Wohngeldstellen sitzen keine Unmenschen. Fragen Sie! Und es gilt: der Antrag kostet Sie keinen Cent. Also: unbedingt Antrag stellen.
Alles Gute!
hallo Tina,
ich möchte versuchen deine Fragen zu beantworten.
Als erstes, wenn du nach der Trennung deines Partners dir eine Wohnung suchst, darf sie nicht mehr wie 368 Euro Warmmiete für eine Person haben. Für zwei Personen 444 Euro Warmmiete.
Wenn Du eine Warmmiete hast von 500 Euro weiß ich nicht ob das mit dem Wohngeld ok ist, da die dort nur die tatsächliche Miete die man haben darf rechnen.
Du schreibst, du hättest 940 über den Satz, ist dies schon mit Abzug der evtl. neuen Miete gerechnet.
Dann kannst Du leider keine Wohnungserstausstattung beantragen.Bei uns in Berlin gibt es aber Institutionen die einen da weiter Helfen können. Ich weiß garnicht wo du wohnst.
Dies ist erst mal alles was ich dazu sagen kann.
Mit freundlichem Grund
Qualle2008 (Carola)
Hallo Tina Küpper,
leider bin ich da auch nicht auf dem Laufenden, ich möchte Dir nichts Falsches sagen. Ich würde aber an Deiner Stelle auf jeden Fall einen Antrag auf Wohngeld stellen. Mehr als eine Absage kannst Du ja nicht bekommen. Wünsche Dir viel Glück - und frage mal noch jemand anders, der vielleicht besser informiert ist.
Liebe Grüße
Puddelchen
Ja, steht dir