Erstbeantragung Alg II: Bedarfsgemeinschaft?

Hallo liebe www’ler, :smile:

gehen wir davon aus, Frau F wohnt im Haus von Familie FA (Elternpaar mit 2 erwachsenen Kindern) zu denen keine Verwandschaft etc. besteht. Frau F ist 25 Jahre alt, war bisher Schülerin und hatte keinerlei Ansprüche auf irgendwelche staatlichen Leistungen; sie finanzierte sich durch Minijobs.
Nun hat sie aber keinen Minijob mehr und muss wohl zeitweise Alg II beantragen, um über die Runden zu kommen. Die Schule ist ebenfalls beendet. Sie versorgt(e) sich selbst, musste aber keine Mietabgabe leisten (hat einen eigenen kleinen Wohnbereich).

Wie würde es sich in diesem Fall mit einer Bedarfsgemeinschaft verhalten? Ist es überhaupt eine?

Viele Grüße,
Patricia

Hallo liebe www’ler :smile:

Hallo,

Gehen wir davon aus, Frau F wohnt im Haus von Familie FA (Elternpaar mit 2 erwachsenen Kindern) zu denen keine Verwandschaft etc. besteht. Frau F ist 25 Jahre alt, war bisher Schülerin und hatte keinerlei Ansprüche auf irgendwelche staatlichen Leistungen; sie finanzierte sich durch Minijobs.
Nun hat sie aber keinen Minijob mehr und muss wohl zeitweise Alg II beantragen, um über die Runden zu kommen. Die Schule ist ebenfalls beendet. Sie versorgt(e) sich selbst, musste aber keine Mietabgabe leisten (hat einen eigenen kleinen Wohnbereich).

Dann könnte sie grundlegend ALG II beantragen.

Wie würde es sich in diesem Fall mit einer Bedarfsgemeinschaft verhalten? Ist es überhaupt eine?

Nein, es wäre keine BG, wenn sie soweit autark in dem Haus wohnt.

Viele Grüße,
Patricia

mfg

nutzlos

Hi,
es könnte eine Bedarfsgemeinschaft mit einem der 2 erwachsenen Kindern bestehen.
Das Jobcenter dürfte wohl fragen, warum dieses Elternpaar Frau F mietfrei unterbringt…

Gruß
Ingo