Erstberatungskosten und Rechtschutzversicherung

Hallo!

Bei meiner Freundin wird wohl bald ein Anwalt nötig sein.
Es geht um eine Ebay-Geschichte die verherende außmaße annimmt.
(Es geht um 7000 EUR)

Nun ist die Frage wegen einer Rechtschutzversicherung.
Werden denn von einer Rechtschutzversicherung die Erstberatungskosten übernommen?

Freue mich auf Antwort.
MfG

Hallo,
hängt davon ab ob der allgemeine vertrags-rs bzw. internet-rs mitversichert ist.
ich würde mir eine deckungszusage von der versicherung einholen. einfach mal anrufen.
mfg
snake

moin,

Ja, es gibt viele unterschiedliche RS-Vers.

Um dir Gewissheit zu holen hat aber jede Versicherung eigentlich eine Hotline, dort rufst du an und die bestätigen dir ob sie es übernhemen oder nicht. Achte darauf das du den Fall so genau wie möglich schilderst, denn bindend ist auch diese Aussage nicht, in dem meisten Fällen, werden die Koosten dann zwar trotzdem übernommen, weil ja mal eine Zusage bestanden hat, aber ich weiss ja nicht um welche Versicherung es hier geht.

Dann noch ein kleiner Tipp… hat deine Freundin mehrere Versicherungen bei dem einen Unternehmen und die RS sollte es nicht decken, dann wird ein GUTER Versicherungsfachmann trotzdem versuchen die Kostenübernahme zu bewerkstelligen. Einfach um einen guten, zahlenden Klienten niciht zu verlieren.

Hallo!

Werden denn von einer Rechtschutzversicherung die
Erstberatungskosten übernommen?

Jetzt nicht mehr. Offensichtlich ist das Problem jetzt schon vorhanden, aber keine RS-Versicherung abgeschlossen. Eine Versicherung, die Du heute abschließt, wird keine Rechtsberatung bezahlen für einen Vorgang, der im letzten Monat stattgefunden hat.

Gruß

Nordlicht

Hallo!
Die Frage ist, ob deine Freundin bereits eine Rechtsschutzversicherung hat und ggf. seit wann diese besteht.
Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass die Versicherung bestand, bevor der Rechtsschutzfall eingetreten ist. Der Rechtsschutzfall ist normalerweise dann eingetreten, wenn jemand gegen Rechtspflichten verstoßen hat oder haben soll. Hat eine Willenserklärung zum Rechtsschutzfall geführt, ist deren Zeitpunkt maßgeblich. In der Regel ist dieses bei Verträgen der Vertragsschluss selbst.

Zu beachten ist dazu, dass bei immer mehr Rechtsschutzversicherungsverträgen eine Selbstbeteiligung vereinbart ist. Diese beträgt meistens ca. 150 - 250 Euro. Eine Erstberatung kostet nach neuem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz maximal 190 - 250 Euro. Auch in diesem Fall bleibt der Versicherte dann auf diesen Kosten sitzen.

Ein Ausweg ergibt sich bei Versicherungen, die eine Anwaltshotline anbieten. Aus meiner eigenen Praxis weiß ich, dass auch bei vorvertraglichen Rechtsschutzfällen eine telefonische Erstberatung gewährt wurde. Für diese gilt dann auch keine Selbstbeteiligung, so dass außer dem Versicherungsbeitrag keine weiteren Kosten für den Versicherungsnehmer anfallen.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Viel Erfolg und Grüße, Holger Tonn

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