Person XY wird krank und läßt sich für 4 Wochen krankschreiben. Am Ende der 4. Woche erkrankt er nochmal, allerdings ganz andere Beschwerden bzw. anderes Krankheitsbild und unabhängig von der vorherigen Krankheit und wird dementsprechend wegen einer anderen Krankheit für 3 Wochen krankgeschrieben. Müßte dann die Person XY nach 6 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse erhalten oder müßte ihm der Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten, da die Person XY ja wegen völlig verschiedener Krankheiten krankgemeldet wurde. Wenn die 6 Wochen von vorne beginnen und da auf der Krankmeldung für den Arbeitgeber keine Angaben über die Krankheiten stehen, müßte die Person XY den Arbeitgeber informieren, dass er ab der 5. Woche wegen einer ganz anderen Krankheit krankgeschrieben ist, damit seine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber auch nach 6 Wochen fortgesetzt wird oder teilt es die Krankenkasse rechtzeitig dem Arbeitgeber mit? Müßte der Arzt die Person XY mit Erstbescheinigung oder mit Folgebescheinigung krankschreiben? Was hätte in diesem Fall eine Erstbescheinigung für eine Folge und was eine Folgebescheinigung? Welche Bescheinigung wäre in diesem Fall angebracht?
wurde deine frage nicht erst vor 3 tagen im arbeitsrechtsbrett ausführlich beantwortet?
gruß
ann