Erste Betriebsrentenanpassung nach 15 Jahren

Das Unternehmen ist gesund.
Die letzte Betriebsrentenanpassung war vor 15 Jahren.
Die aktuelle in 2010 belief sich auf 1 %.
Muss das Unternehmen nicht die Anpassung für den gesamten Zeitraum von 15 Jahren prüfen und berechnen?

Vielleicht findet sich hier etwas;
http://www.gesetze-im-internet.de/betravg/index.html

Vielleicht findet sich hier etwas;
http://www.gesetze-im-internet.de/betravg/index.html

Da findet sich § 16 mit der Pflicht zur regelmäßigen Anpassung.
Da es aber sehr auf die Form der BAV ankommt und dazu mittlerweile eine Menge Rechtsprechung existiert, dürfte der Gang zum Fachanwalt unumgänglich sein.

&Tschüß
Wolfgang

Vielleicht findet sich hier etwas;
http://www.gesetze-im-internet.de/betravg/index.html

Da findet sich § 16 mit der Pflicht zur regelmäßigen Anpassung.
Da es aber sehr auf die Form der BAV ankommt und dazu mittlerweile eine Menge Rechtsprechung existiert, dürfte der Gang zum Fachanwalt unumgänglich sein.

Das kann u.U. nicht Schaden, da dieser vielleicht keine Anpassungspflicht, sondern zunächst eine Anpassungs prüfungs pflicht erkennt und auch zu erkennen vermag, inwiefern der Absatz 3 relevant ist.

Grüße