ich hoffe, ich bin hier richtig, denn meine Frage beinhaltet viele Aspekte, die ich in 10 Bretter aufteilen könnte. Da es aber grundsätzlich um die Wohnung geht, versuche ich es hier:
Mein Freund und ich wollen ausziehen und fragen uns nun, ob es in irgendeiner Weise für uns Zuschüsse gibt. Man greift ja nach jedem Strohhalm.
An sich kämen wir wohl gut mit beiden Gehältern aus, aber falls es was gibt, möchten wir nicht drauf verzichten.
Wir sind beide Azubis, über 18 und ich bin noch zusätzlich 100 % schwerbehindert.
Manches wird ja nach gemeinsamem Einkommen und Arbeitsweg kalkuliert, aber kann mir Jemand genaueres sagen?
Mein Freund war heute bei der Stadt und die meinten wohl, wir bekämen keine Zuschüsse.
Aufgrund der Behinderung wird noch einmal nachgerechnet und morgen entschieden.
Da wir uns in die Wohnung, nach langem Suchen, aber vollends verguckt haben, bin ich so neugierig, dass ich euch schonmal frage, um früher Infos zu erhalten.
Hoffe, ihr könnt mir / uns weiterhelfen und habt gute News.
Kann’s kaum erwarten und danke euch schonmal im Voraus!
An sich kämen wir wohl gut mit beiden Gehältern aus, aber
falls es was gibt, möchten wir nicht drauf verzichten.
Dann freut euch!
Wir sind beide Azubis, über 18 und ich bin noch zusätzlich 100
% schwerbehindert.
Du machst eine duale Ausbildung. Im Grunde sind zuerst deine Eltern dran - wenn die genug verdienen, müssen sie für dich aufkommen. Da ein Auszug aber aufgrund der Entfernung zum Ausbildungsplatz nicht notwendig erscheint, reicht es, wenn sie ein Zimmer stellen. Mehr „Luxus“ müssen sie dir nicht finanzieren.
Nun, beantragst du BAB, wird wieder nach dem Gehalt der Eltern gefragt… BAB wäre also eine Möglichkeit. http://www.babrechner.arbeitsagentur.de/
Für dein Freund gilt im Grunde das oben geschriebene, wenn auch eine eine duale Ausbildung macht.
Ob es aufgrund deiner Beeinträchtigung noch weitere Möglichkeiten gibt, weiß ich nicht.
Manches wird ja nach gemeinsamem Einkommen und Arbeitsweg
kalkuliert, aber kann mir Jemand genaueres sagen?
Gemeinsam wird bei euch noch nichts berechnet… Ihr zieht ja erst ganz frisch zusammen, da wird noch nicht von einer eheähnlichen Gemeinschaft gesprochen.
Da wir uns in die Wohnung, nach langem Suchen, aber vollends
verguckt haben, bin ich so neugierig, dass ich euch schonmal
frage, um früher Infos zu erhalten.
Könnt ihr alle Kosten so bezahlen? Wenn ja, dann macht den Schritt. Bedenkt auch, wie ihr eine vorübergehende Arbeitslosigkeit überbrücken könnt. ALG2 wird es wohl nicht geben, wenn ihr nach der Ausbildung keinen Job bekommt…
Ich bezog mich jedoch auf die U25 Regelung. Wenn Bomba z.B. im kommenden Jahr mit 23 oder 24 die Ausbildung beendet, zählt sie trotz eigener Wohnung noch immer (weil unter 25) zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern. Je nach Einkommenssituation der Eltern entfällt dann m.E. ALG2.