ich bräuchte mal eine dringende Auskunft von euch. Leider hab ich per google nur Meinungen gefunden aber keinen Gesetzestext.
Also: Nehmt an Susi arbeitet im öffentlichen Dienst. Erziehung und Sozialer Bereich. Sie arbeitet nicht am Wochenende , sondern Mo-Do. 4,5 Stunden täglich. 50,2 % Stelle, Fachkraftstelle. Die anderen Mitarbeiter arbeiten auch den Freitag. Hier geht es um einen Erste - Hilfe -Kurs der alle 2 Jahre vom AG verlangt wird.
Wird auch vom AG bezahlt, aber findet immer am WE statt, also in der Freizeit der Mitarbeiter. Es sind 8-9 Stunden. Im Arbeitsvertrag steht diesbezüglich nicht viel und es wird auf den Tvöd verwiesen. Nur findet Susi da bezüglich dieser Fortbildung nix. Kann jemand weiterhelfen? Also die Frage wäre muss der AG das nicht als Überstunden verbuchen?
Wie wurde das denn in den vergangenen Jahren gehandhabt?
Und: gibt’s nen Personalrat, der Susi da beraten könnte?
Achja. Unter uns Betschwestern: Erste-Hilfe-Kurse gibt’s wie Sand am Meer, da kann man auch einen finden, der an nem normalen Arbeitstag stattfindet Zwar wird dann vermutlich die Susi nicht mit all ihren Kollegen gemeinsam dorthin gehen können, aber wenn das sequentiell stattfindet, wäre das doch ggf. eine Kompromisslösung?
Hallo,
ein Feld-, Wald - und Wiesen-1. Hilfe -Kurs ist zwar genug für die Auffrisching, aber ein spezieller Kurs, der auf das Bedürfnis der Teilnehmer konkret eingeht (hier vermute ich Kinder /Schule) bringt schon Vorteile.
Auch das bieten mittlerweile etliche Anbieter an (wir wuseln uns hier gerade durch das Netz, weil ich den Job wechsel und meine Kollegin zum Ersthelfer verdonnert wurde).
war immer Samstags. Wird so hingenommen, von den anderen. Ich war 2016 das erste mal und das wird wohl immer Samstags gemacht. Ich habe halt gefragt warum am WE.
Nee das nicht.
Würde das ja auch so machen. Darf ich aber nur außerhalb der Arbeitszeit. Aber das wäre eine Idee. Wenigstens könnt ich das dann unter der Woche machen. Falls sich da überhaupt was findet. Geht ja 8 Stunden dat Ding.