Hallo
ich mach grad meinen Führerschein und muss jetzt meine Papiere noch abgeben.Den erste Hilfe Kurs hab ich aber schon 2005 gemacht weil es sich da grad angeboten hat. Wie lange ist der denn gültig ich habe im netz gelesen, dass er unbegrenzt gilt, wenn man ihn nach dem so und so vielten 2002 gemacht hat. das trifft ja bei mir zu.
Gibt es einen Unterschied zwischen Erste Hilfe Kurs und Lebensrettende Sofortmaßnahmen???
Danke schon mal.
Ich hoffe das ist das richtige Forum wusste nicht wo ich es sonst hin schreiben sollte.
Gruß dazy
Hallo
die EH Kurse sind immer unbegrenzt gültig. Ob man nach 5, 10, 20 Jahren noch auf dem neuesten stand ist, mag ich bezweifeln, was aber nicht heißen soll, daß Du Dich nochmal reinsetzen sollst nach nur 3 Jahren.
Für mich wäre es villeicht mal wieder an der Zeit, nach 12 Jahren, wo ich den „großen“ für Bus machte.
gruß
dennis
Hallo,
Wie lange ist der denn gültig
Soweit ich weiß darf die Bescheinigung bei der Anmeldung zur Prüfung nicht älter als 2 Jahre sein. Frage sicherheitshalber nochmal in der Fahrschule oder bei deinem zuständigen Straßenverkehrsamt nach.
ich habe im netz gelesen, dass er unbegrenzt gilt,
wenn man den FS einmal hat - ja, dann muß man keinen Kurs mehr machen. Vorher gilt die Bescheinigung aber nur befristet.
Gibt es einen Unterschied zwischen Erste Hilfe Kurs und
Lebensrettende Sofortmaßnahmen???
LSM bezieht sich nur auf die zur Führerscheinprüfung notwendigen Inhalte und spricht deswegen speziell das Verhalten bei Verkehrsunfällen an.
EH umfaßt generell alle Lebensbereiche, also auch „was tun bei Herzinfarkt, Vergiftungen, Hitzschlag“ usw.
Gruß
MecFleih
Moin,
…
Für mich wäre es villeicht mal wieder an der Zeit, nach 12
Jahren, wo ich den „großen“ für Bus machte.
Als „Filialleiter für Hausgeräte in einem Elektrobetrieb“
ist es Pflicht.
BGV A1
§ 24
Allgemeine Pflichten des Unternehmers
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten
Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen
und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur
Verfügung stehen.
§ 26
Zahl und Ausbildung der Ersthelfer
(3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen
von zwei Jahren fortgebildet werden. Für die Fortbildung gilt Absatz 2 entsprechend.
BGR A3
3.2 Ausbildung
3.2.1 Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Ausbildung zum Arbeiten unter Spannung
Zudem ist für Elektrofachkräfte eine
– Erste-Hilfe-Ausbildung (einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung-[HLW]) notwendig.
Arbeiten unter Spannung (AuS)
- Was ist Arbeiten unter Spannung?
_„Die Europanorm EN 50 110-1 (VDE 0105 Teil 1) definiert
Arbeiten unter Spannung als „jede Arbeit, bei der
eine Person mit Körperteilen oder Gegenständen (Werkzeuge,
Geräte, Ausrüstungen oder Vorrichtungen) unter
Spannung stehende Teile berührt oder in die Gefahrenzone
gelangt.“ In dieser Norm werden Arbeiten an elektrischen
Anlagen grundsätzlich nach den folgenden drei
Arbeitsmethoden unterteilt:
● Arbeiten im spannungsfreien Zustand,
● Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile
und
● Arbeiten unter Spannung.“
Zum Arbeiten unter Spannung gehört deshalb auch z.B. das Feststellen der Spannungsfreiheit. _
http://www.bgfe.de/aktuell/arbeiten_unter_spannung.html
gruß
dennis
mfg
W.
Moin,
ab welcher Mitarbeiterzahl ?
gruß
dennis
Als „Filialleiter für Hausgeräte in einem Elektrobetrieb“
ist es Pflicht.
BGV A1
§ 24
Allgemeine Pflichten des Unternehmers
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten
Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen
Einrichtungen
und Sachmittel sowie das erforderliche Personal
zur
Verfügung stehen.
…
Es ging doch hier um Gültigkeit der Bescheinigung für die Fahrschule und nicht um den Ersthelfer in einem Betrieb.
Stadt Köln:
„Nachweis der Ersten Hilfe Für die Klassen A, B, M, L und T benötigen Sie eine Schulungsbestätigung für Sofortmaßnahmen am Unfallort. Eine früher ausgestellte Teilnahmebescheinigung ist unbegrenzt gültig. Kurse werden unter anderem vom Deutschen Roten Kreuz, dem Malteser Hilfsdienst, der Johanniter Unfallhilfe oder dem Arbeiter Samariter Bund durchgeführt. Für die Klassen C und C1 benötigen Sie einen Ausbildungsnachweis in Erster Hilfe. Die Gültigkeit und die ausbildenden Organisationen entsprechen denen der Sofortmaßnahmen am Unfallort.“
…
Gruß
Holger
Moin,
ab welcher Mitarbeiterzahl ?
http://www.pr-o.info/bc/uvv/1/26.htm
§ 26
Zahl und Ausbildung der Ersthelfer
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:
- Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,
- bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %,
b) in sonstigen Betrieben 10 %.
Gruß
Holger (selbst Ersthelfer)