Habe einen Rechtsstreit wegen eines Verkehrsunfalls in der ersten Instanz gewonnen. Rechtsschutz hat dies alles übernommen. Nun hat der verklagte Gegner Berufung eingelegt. es startet nun die zweite Instanz.
Jetzt das Problem: Der Rechtsschutz hatte (vermutlich wegen zu hoher Kosten) den Vertrag bereits vor einem Jahr gekündigt.
Muss denn jetzt eine neue Anfrage an diesen Rechtsschutz bezüglich der zweiten Instanz gestellt werden oder läuft das alles auf die erste Anfrage weiter???
Hallo,
das sollte doch der Rechtsanwalt wissen oder kennt der sich in den RechtsschutzVertragsbedingungen nicht aus?
Da der Beklagte gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt hat ist das Verfahren noch nicht beendet, dennoch muss für den 2. Rechtszug erneut bei der Rechtsschutzversicherung der Antrag gestellt werden, denn die Bewilligung der RSV gilt immer nur für das beantragte Verfahren.
Das ist die „Nachversicherung“, die auch nach Kündigung noch laufende Verfahren abwickeln und bezahlen muss.
Außer, es wäre ausdrücklich nur die 1. Instanz versichert.
Im umgekehrten Fall bekommt man ja KEINEN Rechtsschutz bei neuer VS wenn der Fall schon anhängig ist .