Hallo, ihr alle,
nehmen wir einmal folgenden Fall an.
Eine Familie, nennen wir sie mal Fam. X, hat der Behörde F einen Abbuchungsauftrag erteit, 4mal im Jahr wird der gleiche Betrag abgebucht.
Eine Nachbarin der Familie trägt den gleichen Familiennamen, nennen wir sie hier mal Frau XX, und hat dieser Behörde die entsprechenden Beträge jeweils überwiesen.
Im zweiten Quartal 2005 allerdings, hat Frau XX vergessen, bei der Überweisung eine zugeteilte Nummer auf die Überweisung zu schreiben.
Nun könnte folgendes passiert sein:
Frau XX bekommt jetzt, nach über zwei Jahren, die erste Mahnung über einen im Jahr 2005 nicht gezahlten Betrag.
Nach langen Suchen wird der Fehler gefunden: Die Zahlung ohne die richtige Nummer wurde als Zahlung der Fam. X gebucht, der Betrag ist etwa gleich. Bei Fam. X wurde im dritten Quartal keine Abbuchung vorgenommen, was der Fam. aber nicht weiter auffiel, man hatte einen Abbuchungsauftrag und ging davon aus, das alles in Ordnung geht.
Bei einen Telefonat der Frau XX mit der Behörde, gab diese an, dann buchen wir das eben bei Fam. X ab.
Sicher müsste der Betrag von der Fam. X bezahlt werden, was wäre mit Mahngebühren? Eine Schuld der Fam. zuschieben? Es gäbe doch einen Abbuchungsauftrag.
Eine Abbuchung so außer der Reihe, wäre das wirklich so einfach möglich? Die vier Zahlungen für dieses Jahr wurden abgebucht und die Fam. geht doch davon aus, das alles bezahlt ist.
Und überhaupt, das alles nach über 2 Jahren, was meint Ihr?
Ich wünsch euch einen schönen Sonntag und bin auf andere Meinungen gespannt. Wir sitzen hier zusammen und finden oben konstruierten Fall gar nicht so abwegig. Wie würde man sich richtig verhalten?
Herzliche Grüße! Uta