Hallo,
wenn die (erste) Mahnung mit normaler Briefpost an die beim Kauf angegebene Lieferadresse mit dem Vermerk „Empfänger nicht zu ermitteln“ (weil der Empfänger nicht an der Lieferadresse wohnt und dort auch keinen Briefkasten hat, bei der Lieferung selbst aber dort erreichbar war, weil er Eigentümer des Hauses ist) zurück kommt, ist der dann trotzdem im Verzug?
Cu Rene
Hallo,
wenn die (erste) Mahnung mit normaler Briefpost an die beim
Kauf angegebene Lieferadresse mit dem Vermerk „Empfänger nicht
zu ermitteln“ (weil der Empfänger nicht an der Lieferadresse
wohnt und dort auch keinen Briefkasten hat, bei der Lieferung
selbst aber dort erreichbar war, weil er Eigentümer des Hauses
ist) zurück kommt, ist der dann trotzdem im Verzug?
Bist du sicher, dass in diesem Beispiel eine Mahnung überhaupt nötig wäre, um in Verzug zu geraten?
Konkretisierbar doch mal den Fall.
Vielleicht machst du dir über etwas Gedanken, was gar nicht nötig ist!
Hallo,
die Rechnungsvordrucke sind schon älter (und reichen auch noch einige Zeit), jedenfalls ist da noch kein entsprechender Hinweis drauf.
Cu Rene