Liebe Experten,
folgender Fall:
Ich habe eine Stromadapter iHv. rund 40,-€ in einem großen Elektrofachmarkt erworben und mit Karte gezahlt. Am nächsten Tag hatte ich ihn aber wieder zurück gebracht, weil er defekt war und erhielt das gezahlte Geld in bar zurück. Gleichzeitig wurden aber auf Grund von zu geringer Deckung meines Kontos der Betrag wieder zurück gebucht. Also ich hatte keine Ware, aber 40,-€ mehr als zuvor. Klar, dass ich dann irgendwann das Geld wieder bezahlen muss und dachte mir, wart ich mal auf eine Mahnung - da stehen wenigstens alle relevanten Daten drauf. Die Mahnung kam dann auch (länger als 30 Tage nach Kauf, ich in Verzug…) nur das sie von einem Anwaltsbüro kam und ich nun noch einmal 200% der Hauptforderung an diversen Gebühren entrichten soll.
Ich hatte hierzu schon gefunden, das die Eigeninitiative des Gläubigers auch gegeben sein muss, was hier (Zahlungserinnerung, 1. Mahnung) nicht stattfand. Telefonisch ist mit dem Anwaltsbüro nicht zu sprechen. Ich habe nun gut 60,-€ (Hauptforderung + Zinsen + Rücklastschriftgeb. + Inkasso) bezahlt, habe aber umgehend wieder eine Zahlungsaufforderung von den Anwälten über die Restforderung + erneute Zinsen erhalten.
Ist das denn rechtens? Ich arbeite selbst seit Jahren im Controlling / Buchhaltung von mittelständigen Unternehmen und sowas ist mir noch nie passiert. Ist das mit der Eigeninitiative richtig? Wucher hat hiermit nichts zu tun, oder!?
Ich danke euch, Björn
PS: Bitte keine Kommentare von wegen: Na als Buchhalter hätten sie es aber besser wissen müssen etc., da erinner ich dann gern an die sprichwörtlichen Schuhe des Schusters 