Erste Nebenkostenabrechnung fehlt

Hallo
wie verhält es sich rechtlich, wenn der Hauseigentümer die Nebenkostenabrechnung für 2008 nicht bis zum 31.12.2009 gemacht hat?
Bekanntlich verjährt der Anspruch nach 1 Jahr.
Der Eigentümer vermietet erst seit 2008 (Neubau). Der Mieter hat hohes Interesse daran, die pauschalen monatlichen Abgaben mit den reellen Kosten abzugleichen. Insbesondere für den positiven Fall der Rückzahlung.
Hierzu hat der Mieter den Eigentümer bereits im Nov 2009 schriftlich angesprochen. Die Erklärung im Dez 2009: es gibt Probleme mit einer Firma, sodass die zwischengeschaltete Hausverwaltung keine Wohngeldabrechnung erstellen kann. Man bedaure dies zutiefst und setzt alles daran, den Fall zu beschleunigen (telefonisch ergab sich die Info, sie drohen untereinander bereits mit Schadensersatz).

1000 Dank.

Hallo
wie verhält es sich rechtlich, wenn der Hauseigentümer die
Nebenkostenabrechnung für 2008 nicht bis zum 31.12.2009
gemacht hat?
Bekanntlich verjährt der Anspruch nach 1 Jahr.

Nicht alles was bekannt ist, ist auch richtig.

Der Eigentümer vermietet erst seit 2008 (Neubau). Der Mieter
hat hohes Interesse daran, die pauschalen monatlichen Abgaben
mit den reellen Kosten abzugleichen. Insbesondere für den
positiven Fall der Rückzahlung.

Nebenkostenpauschalen werden überhaupt nicht abgerechnet.

Hierzu hat der Mieter den Eigentümer bereits im Nov 2009
schriftlich angesprochen. Die Erklärung im Dez 2009: es gibt
Probleme mit einer Firma, sodass die zwischengeschaltete
Hausverwaltung keine Wohngeldabrechnung erstellen kann. Man
bedaure dies zutiefst und setzt alles daran, den Fall zu
beschleunigen (telefonisch ergab sich die Info, sie drohen
untereinander bereits mit Schadensersatz).

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html, wobei der 3.Absatz besonders aufmerksam gelesen werden sollte.

1000 Dank.

1 reicht
vnA