Beratung?
Obiges ist natürlich klar, aber wie sieht es in folgendem Fall aus?
Angenommen, ich habe ein juristisches Problem … sitze ich beim Anwalt und der erklärt mir, dass z.B. er nicht zuständig ist, oder keine Zeit hat, oder ein anwaltliches Vorgehen nicht zielführend ist etc., jedenfalls mit meinem Entschluss endend, dass ich seine Dienste NICHT in Anspruch nehmen werde.
Da musst Du ein bisschen trennen:
* er nicht zuständig ist
In diesem Fall erklärt der Anwalt, dass er keine weiterführende Dienstleistung erbringen kann.
Es hängt jetzt davon ab, ob damit gar keine „Beratung“ im klassischen Sinn stattfand („Abwimmeln“), oder ob er in so weit eine Dienstleistung erbracht hat, dass er Dein konkretes Anliegen mit einer (Nicht-)Zuständigkeit in Verbindung gebracht hat.
* keine Zeit hat
Die Frage wäre jedoch auch hier, ob man ein Zeitintervall beim Anwalt für eine Beratung gebucht hat und diese Zeit zur Verfügung gestellt wurde (dann ist sie auch zu vergüten) oder ob der Anwalt von vorne herein eine Dienstleistung gegenüber dem Mandanten ablehnt.
Das reine Ablehnen eines Auftrags begründet keine Zahlungspflicht, wenn keinerlei Dienstleistung durchgeführt wurde.
* ein anwaltliches Vorgehen nicht zielführend ist
Hier wieder trennen: Sagt er „Da bringt Ihnen ein Anwaltnichts“, weil er so den Auftrag ablehnen möchte - oder nutzt er sein Expertenwissen, um zu diesem Entschluss zu kommen? Im letzteren Fall würde ich das klar als erfolgte Rechtsberatung auslegen.
* jedenfalls mit meinem Entschluss endend, dass ich seine Dienste NICHT in Anspruch nehmen werde
Je nach dem was passiert ist, wäre die richtige Formulierung „…seine weiteren Dienste…“
Es muss selbstverständlich nur das bezahlt werden, was in Anspruch genommen/vereinbart wurde.
Dass aus einer anwältlichen Beratung nicht automatisch eine juristische Mandantschaft für einen kommenden Prozess entsteht, ist selbstverständlich.
Sofern eine Beratung stattgefunden hat, unabhängig vom Ergebnis Selbiger, ist das dafür veranschlagte Honorar zu entrichten.
Dazu ein etwas sehr hinkender Vergleich
In der Tat.
Auch hier kann ich ja erst im Nachhinein feststellen, dass ich dass Angebot des Hauses nicht in Anspruch nehmen kann / möchte, und ein
Einen Anwalt für Eherecht mit einem Arbeitsrechtsproblem aufzusuchen ist unklug. Aber man nutzt die Dienstleistung des betroffenen Anwalts, um die richtige Information zu erhalten.
Wenn der Anwalt jetzt in seinem Rechtsgebiet Auskunft einem Mandanten mitteilt, dass ein Rechtsstreit aussichtslos ist, so kostet diese Auskunft den Mandanten zwar Geld, spart aber auch massiv Geld, da ein Prozess mit deutlich höheren Kosten verbunden wäre.
Ab wann wäre also eine Zahlungspflicht beim Anwalt gegeben?
Ab dem Zeitpunkt, wo dieser seinem Mandanten gegenüber eine Form von Leistung erbringt - sogar dann, wenn diese Leistung nicht das vom Mandanten erhoffte Ergebnis erzielt.
Gruss,
Michael