Gehen wir davon aus, dass eine Person für die Halbwaisenrente eine Steuererklärung für dieses Jahr machen muss, da sie in den Sommermonaten eine freiberufliche Tätigkeit als Promoterin nachgegangen ist.
Wie genau würde diese Person vorgehen, wenn sie noch nie eine Steuererklärung geschrieben hat`? Könnte jemand dieser Person helfen? Die Person fragt sich, wo sie die Formulare findet und ob sie nicht eine spezielle Nr. braucht(Sie hat sich nicht angemeldet - hätte sie das tun sollen? Was für Nachweise bräuchte sie denn? Woher weiß die Person (Studentin), welche Steuerklasse sie hat? Wann muss sie die Steuerklärung wo abgeben?
Ist man in Deutschland VERPFLICHTET, eine Steuererklärung zu machen?
Fragen über Fragen - doch die Person hofft, das ihr wer helfen kann. (es geht nur ums Allgemeine - denn die Person bekommt doch eh kein Geld vom Staat zurück als Freiberufler, oder?! … und bei einer Gesamtsumme von
Also ich kann mal soviel dazu sagen:
Die Vordrucke bekommt man bei der örtlichen Gemeinde (Rathaus) oder beim Finanzamt. Dann gibts noch die Möglichkeit das ganze über Elster-Online (Ein PC-Programm von der Finanzbehörde für die Steuerpflichtigen) abzuwickeln. Das Programm kann man sich kostenlos aus dem Internet unter www.elster.de laden oder man holt sich eine solche Programm-CD (obs die beim Rathaus auch gibt, weiß ich nicht, aber im Finanzamt garantiert). Für einen Laien, der sowieso nicht viel angeben muss reichen die Vordrucke. Da ist dann das mit dem Programm ein zu großer Aufwand.
Man muss sich nirgends anmelden. In dem Formular für die Einkommensteuer schreibt man einfach in das Feld der Steuernummer „neu“ rein. Die Steuernummer erhält man dann von Amts wegen mitgeteilt. Braucht man also gar nix weiter machen.
Steuerklasse ist bei einem Selbständigen irrelevant. Relevant ist sowas nur wenn man sich in einem Angestelltenverhältnis befindet.
Die Steuerkarte erhält man von der Gemeinde, wenn man denn eine braucht.
Wenn man ein Arbeitsverhältnis beginnt und keine Lohnsteuerkarte hat muss man die bei der Gemeinde beantragen, die schicken einem dann eine zu. Wenn man das einmal gemacht hat dann kommt man die neue jährlich automatisch zugeschickt.
Ledige ohne Kind haben generell die Steuerklasse 1.
Steuerklasse 2 haben Alleinerziehende
Steuerklasse 3-5 ist für die Verheirateten (mit und ohne Kinder)
und Steuerklasse 6 hat man, wenn man ein zweites Steuerpflichtiges Einkommen hat.
Die Steuererklärung gibt man immer beim zuständigen Finanzamt ab.
Welches Finanzamt das ist kann man auch bei der Gemeinde in Erfahrung bringen.
Bei freiwilliger Veranlagung kann man sich grundsätzlich 2 Jahre lang zur Einkommensteuer veranlagen lassen.
D.h. Wenn ich die 2006er Erklärung mache, muss ich die bis spätestens 31.12.2008 abgegeben haben.
Wenn man zur Abgabe verpflichtet ist hat man eine Frist bis 31.5. des Folgejahres (d.h. 2006 sollte bis 31.5.07 abgegeben sein). In bestimmten Fällen gewährt das Finanzamt auf Antrag Fristverlängerung.
Grob kann man sagen, dass man NICHT verpflichtet ist eine Erklärung abzugeben, wenn man nur Einkünfte aus nichtstelbständiger Arbeit hat (wenn man einen Freibetrag auf der LSt-Karte drauf hat, dann aber schon) und die Kapitaleinkünfte unter dem Sparerfreibetrag leigen.
Selbständige müssen auf jeden Fall ne Erklärung abgeben.
Bei Einkünften unter 1000 € im Jahr dürfte die Steuer eigentlich schon 0 sein.
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Hallo, Inder bezieht sich auf eines neues Urteil (BFH
oder BverfG). Wenn die Halbwaisenrente unter 1.100 Euro
mtl. liegt, braucht man nichts zu machen. 50% wären
steuerpflichtig = 6.600 Euro + 1.000 Euro aus Erwerbs-
tätigkeit = 7.600. Die Steuerpflicht beginnt bei
Ledigen ab 7.665 EUro. Gruß
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