Erste Steuererklärung nach Berufsausbildung

Hallo Forum!

Ich habe dieses Jahr meine Berufsausbildung abgeschlossen und bin nun in meiner Firma übernommen worden. Muss also später meine erste Steuerklärung für das Jahr 2010 machen.
Da ich in während meiner Ausbildung sehr viele Kosten hatte (Laptop, Drucker, Bücher, Fahrweg PKW Berufsschule 50km, Fahrweg PKW Arbeitsort 20km etc…) würde ich ja auf eine relativ große Summe kommen, die mir zurückerstattet werden müsste.
Was passiert nun, wenn diese Summe größer sein sollte, als die gesamten Steuern, die ich dieses Jahr zahlen werde?
Kann ich nur soviel zurückbekommen, wie ich auch eingezahlt habe?
Wenn ja, ist es möglich bestimmte Sachen, wie z.B. einen Laptop im nächsten Jahr (also 2011) von der Steuer abzusetzen?

Danke für Eure Hilfe

Was passiert nun, wenn diese Summe größer sein sollte, als die gesamten Steuern, die ich dieses Jahr zahlen werde?
Vortrag auf die nächsten Steuerjahre beantragen.

Kann ich nur soviel zurückbekommen, wie ich auch eingezahlt habe?
Ja

Wenn ja, ist es möglich bestimmte Sachen, wie z.B. einen Laptop im nächsten Jahr (also 2011) von der Steuer abzusetzen?
Alles was über 410 Euro (netto) ist muss sowieso über mehrere Jahre abgeschrieben werden (AfA). Den Laptop muss man über mindestens 3 Jahre abschreiben.

Kann ich nur soviel zurückbekommen, wie ich auch eingezahlt
habe?

Ja, da:
http://www.juraforum.de/forum/archive/t-251803/verlu…
Ein Verlustvortrag geht nur, wenn negative Einkünfte entstehen. Bei bspw. einem Erststudium sind die Aufwendungen nur als Sonderausgaben abzugsfähig. Sonderausgaben führen aber nicht zu negativen Einkünften und auch nicht zu Verlustvorträgen.

Wenn ja, ist es möglich bestimmte Sachen, wie z.B. einen
Laptop im nächsten Jahr (also 2011) von der Steuer abzusetzen?

Kaufjahr ist erstes Absetzjahr.
Computer wird aber über mehrer Jahre abgeschrieben.
http://www.forium.de/redaktion/computer-und-co-arbei…

Hallo,

  1. du kannst natürlich alle beruflich notwendigen kosten absetzen.
  2. du kannst nur das an steuern wiederbekommen, was du eingezahlt hast (1 euro Kosten, ca 25 ct erstattung, pi mal daumen)
  3. nein, wenn der wert die steuern übersteigt, kannst du das nicht im nächsten jahr absetzen, es sei denn, die kosten sind höher als das gesamte jahreseinkommen.
  4. Anschaffung wie laptop werden „abgeschrieben“ das heisst der wert wird auf 2 jahre monatsgenau verteilt, das heisst das laptop wird verteilt auf die jahren 2010-2012/13

Gruß
Sven

Hallo, du kannst die nicht erstatteten Ausgaben, sofern du dafür Belege hast, als Verlustvortrag für die kommenden Jahre geltend machen.
Das Laptop musst Du sowieso über 3 Jahre abschreiben!
Gruss Hermann

hallo,

erstmal glückwunsch zur übernahme!

steuererstattungen kann es nur in der höhe geben, in der im betreffenden jahr auch steuern gezahlt wurden.
soweit es werbungskosten sind (und darunter würden die genannten posten offensichtlich fallen), kann man einen sog. verlustvortrag in der steuererklärung beantragen. heißt im klartext: der teil der aufwendungen, die für 2010 steuerlich zwar anerkannt, aber nicht beglichen werden können (da zu geringe steuerzahlung), würde auf folgejahre übertragen.

inwieweit welche posten vom fa allerdings anerkannt werden, muß erst über die steuererklärung und die -festsetzung geklärt werden (z.b. mögliche abschreibung von pc´s über einen längeren nutzungszeitraum etc.).

saludos, borito

Hallo Forum!

Ja, es gibt nur die gezahlten Steuern zurück.
Für den Laptop zählt das Kaufdatum (Beleg).Du kannst
versuchen den VERLUST mit ins Folgejahr mitzunehmen.

ich hoffe er wird dann anerkannt.

Viel Glück und ERFOLG wünscht Dir
Wolfgang aus Oberbayern

Ich habe dieses Jahr meine Berufsausbildung abgeschlossen und
bin nun in meiner Firma übernommen worden. Muss also später
meine erste Steuerklärung für das Jahr 2010 machen.
Da ich in während meiner Ausbildung sehr viele Kosten hatte
(Laptop, Drucker, Bücher, Fahrweg PKW Berufsschule 50km,
Fahrweg PKW Arbeitsort 20km etc…) würde ich ja auf eine
relativ große Summe kommen, die mir zurückerstattet werden
müsste.
Was passiert nun, wenn diese Summe größer sein sollte, als die
gesamten Steuern, die ich dieses Jahr zahlen werde?
Kann ich nur soviel zurückbekommen, wie ich auch eingezahlt
habe?
Wenn ja, ist es möglich bestimmte Sachen, wie z.B. einen
Laptop im nächsten Jahr (also 2011) von der Steuer abzusetzen?

Danke für Eure Hilfe

Hallo,

och, das FA geht schon nicht pleite…

Aber als ich mal arbeitslos war, hatte ich ja auch Werbungskosten, und eine Steuererklärung gemacht, obwohl ich ja keine gezahlt hatte, da hab ich einen „Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs“ bekommen. Dieser ‚Verlustvortrag‘ wurde dann bei der nächsten Steuererklärung abgezogen (muß man aber geltend machen).
So (oder ähnlich) wirds bei Dir ‚im Notfall‘ auch aussehen.

Bis zum nächsten Jahr würde ich damit also auf keinen Fall warten, außerdem weißt Du ja nicht, ob/was die streichen.

Viele Grüße

Paola

Hallo

Egal welche Kosten angefallen sind, man bekommt nie mehr heraus als man eingezahlt hat.
Einige Dinge können aber über mehrere Jahre geltend gemacht werden. Dazu würde ich mich aber mal bei einem Steuerberater erkundigen.
Auch sollte abgewogen werden, ob eine Steuererklärung überhaupt Sinn macht - wer einmal eine gemacht hat, muß jährlich eine machen, wohingegen sonst erst nach Aufforderung eine gemacht werden muß.
MfG