Hallo!
Ich habe seit 1. Juni ein Gewerbe angemeldet und nun ist bald zum ersten Mal die Umsatzsteuervoranmeldung fällig. Dazu hätte ich noch ein paar Fragen:
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Wie lange zurück dürfen die Ausgaben liegen? Also kann ich auch z.B. im Januar oder Februar im Hinblick auf meine Gründung gekaufte Bücher steuerlich geltend machen?
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Gibt es irgendwo Ausfüll-Hilfen für das ELSTER Online-Formular zur Umsatzsteuervoranmeldung? Also irgendetwas was die einzelnen Felder genauer beschreibt?
Danke! 
Hallo Tanni,
zum Frage 1:
wenn die Ausgaben in einem LAREN Zusammenhang mit dem Unternehmen stehen sehe ich da keine Probleme. Die Fachleute sind in weiten Teilen nämlich der Meinung, dass allein der Wille (!) ein Unternehmen zu gründen, die Gründung ist. Beispiel: Du kaufst im Januar das Buch „Wie gründe ich ein Unternehmen“ Da hätte ich keine Bedenken, wenn du in der ersten Meldung die Vorsteuern ziehst. Kaufst du aber ein Laptop, hätte ich da Bedenken. Will sagen: Ist der Zusammenhang deutlich, kannst du die VorSt ziehen. Das ist nur meine Meinung, aber ich habe da schon etwas Erfahrung.
2.)
Es gibt eine Anleitung. Such mal bei google nach:
anleitung zur umsatzsteuervoranmeldung 2012
Aber vorsicht: Das bringt dich eher durcheinander. Wenn du nur im Inland zum normalen Steuersatz unterwegs bist: Kennzahlen 81, 66 und 83 reichen völlig. Wenn du die Meldung DIREKT über das Online-Portal machst, so reichen auch dort die Angaben zu „steuerPFLICHTIGEN Umsätzen“ und „Vorsteuern“.
Noch Fragen ? 
Hallo JamesBondoo7a!
Vielen Dank für deine schnelle Antwort 
Noch etwas zu Frage 1:
Ich habe schon seit einigen Jahren eine Domain, die ich damals registriert habe um sie wenn ich mich mal selbstständig mache zu nutzen. Die Rechnung habe ich sozusagen immer als Privatmensch bezahlt. Kann ich jetzt, wo ich die Domain ja tatsächlich gewerblich nutze, die neuen Rechnungen dann steuerlich geltend machen?
Und noch etwas: Die Welt ist schnelllebig - und meine Gewerbeanmeldung inhaltlich schon fast wieder ein wenig veraltet, da sich eine neue Idee ergeben hat, die ich zusätzlich zum in der Gewerbeanmeldung beschriebenen evtl. machen möchte, ich muss da aber erstmal ein wenig herumprobieren. Kann ich die Materialien für dieses Herumprobieren auch jetzt schon steuerlich geltend machen? Habe da neulich einiges in der Metro eingekauft 
Wenn du sie für Unternehmen nutzt / brauchst: ja, auf jeden Fall
zur zweiten frage: musst schon konkreter werden
Zunächst erst einmal vielen Dank für deine Antworten!
Um meine zweite Frage zu konkretisieren:
In meinem Gewerbeschein steht als Tätigkeitsbereich Webdesign und Entwicklung von Web-Projekten.
Als ein Web-Projekt überlege ich, evtl. etwas mit Lebensmitteln anzubieten. Dafür muss ich aber erstmal ein wenig mit verschiedenen Zutaten und Zubereitungsweisen experimentieren, um zu sehen ob das klappen kann. Später soll das dann ein externer Dienstleister übernehmen, aber um die Idee erstmal zu testen habe ich jetzt in der Metro eine Menge Zutaten eingekauft, um damit zu experimentieren und meine Familie und Freunde probieren zu lassen.
Was sagt das Finanzamt wohl, wenn ich die Ausgaben für diese Zutaten und Küchenutensilien mit abrechne?
Wenn du sie für Unternehmen nutzt / brauchst: ja, auf jeden
Fall
zur zweiten frage: musst schon konkreter werden
grundsätzlich: ja
aber das ist ein graubereich. lässt du freunde usw. probieren geht das in richtung privat. schwierig.