Hallo,
laut FA soll ich ab April 2017 eine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung machen. Ich gehe mal davon aus, dass meine erste monatliche Anmeldung dann Anfang Mai kommen sollte, stimmt das?
Danke sehr!
Hallo,
laut FA soll ich ab April 2017 eine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung machen. Ich gehe mal davon aus, dass meine erste monatliche Anmeldung dann Anfang Mai kommen sollte, stimmt das?
Danke sehr!
Deine erste monatliche Voranmeldung schickst du bis zum 10. Mai für den Monat April.
Moin,
die Voranmeldung sollte am 10. des Folgemonats beim FA vorliegen.
Das wäre der 10. Mai.
Du kannst eine Dauerfristverlängerung beantragen, dann hast du immer einen Monat mehr Zeit.
Das „kostet“ dich eine einmalige Vorauszahlung von 1/11 der Vorjahressteuer. Also - kostet nicht wirklich, wird ja angerechnet. Ist halt eine vorweggenommene Sondervorauszahlung. Das FA würde dir ja sonst quasi unentgeltlich einen Kredit in Höhe einer monatlichen UST-Zahlung gewähren.
Vielen Dank ihr Lieben!