Erste Wohnung - Wie sollte man bei Amt vorgehen?

Hallo ihr Wissenden,
ich benötige euren Rat.

Folgende theoretische Situation:
Angenommen ein Jemand (22 Jahre, erste Ausbildung abgeschlossen) ist auf längere Sicht Student und erhält eine Vergütung i.H.v. 630 Euro monatlich (netto = 498,00). Eine Weitere (21 Jahre, hatte eine dreijährige Ausbildung mit Vergütung) erhält während der dreijährigen Zweitausbildung keine Vergütung, weil schulische Ausbildung. Noch wohnen beide bei den Eltern von Jemand.

Beide würden gern ausziehen. Eine Wohnung unter 440 Euro warm, so wie es das Arbeitsamt vorschreibt, ist in greifbarer Nähe. Für die Wohnung müßten die Eltern von Jemand bürgen, weil das 3-fache der Nettowarmwiete als Einkommen vorausgesetzt wird (selbst mit Kindergeldanspruch von Jemand und Weitere, nicht zu schaffen).

So, in einem halben Jahr endet die schulische Ausbildung von besagter Weitere. Wenn beide noch vor Ende der Ausbildung in die Wohnung ziehen, hätten sie bereits einen eigenen Hausstand.
Schlimmster Fall: Weitere muss sich nach der Ausbildung arbeitslos melden. Hat Weitere jetzt Anspruch auf irgendwelche Unterstützung?
Die Eltern vom Jemand wollen Sicherheit, dass sie als Bürge jetzt nicht doof dastehen.

Grundüberlegung war:
Ist es besser noch vor dem Ausbildungsende von Weitere, einen eigenen Hausstand zugründen?
Können beide überhaupt irgendwie ausziehen, wenn Weitere erst mal arbeitslos ist oder wird dann noch das Geld von den Eltern von Jemand mit einbezogen?

Kurze Einkommensaufstellung:
Jemand: offiziell 498,- netto, kein Anspruch auf BAföG, weil Eltern zu viel verdienen, inoffiziell gibts noch Oma’s monatlichen Fünfziger, etc.
Weitere: Erhält momentan nur ihr Kindergeld, kann sie jetzt schon Unterstützung beantragen?

Habe ich wichtige Details vergessen, dann gebt mir Bescheid?

Gibt es eine Lösung für dieses Dilemma?

Danke im Voraus.

Gruß
3dsmax

Hi,

wenn die beiden einen Hausstand gründen und „die Weitere“ ihre Ausbildung abschließt und dann einen einzigen Job findet der 250 km weit weg ist - was dann?

Wäre es nicht sinnvoller zuerst einen Job suchen, dann eine gemeinsame Wohnung, die es beiden erlaubt ihrer Tätigkeit nachzugehen und die dann auch finanzierbar ist (ob mit oder ohne Staat)?

Grüße
Wolfgang

Hallo,

spinnt man den Fall so auf, könnte man folgende Frage wieder hinten anstellen:
Weitere bekommt einen Job. In Ihrer Branche sind Teilzeitarbeit und Befristungen für 9 Monate die Regel.
Aber dennoch ziehen beide, nach dem Weitere einen Job hat, in die Wohnung. Im Schlimmsten Falle müssen auch hier die Eltern von Jemandem bürgen.
Was geschieht, nach dem befristeten Atbeitsverhältnis, wenn sich Weitere arbeitslos melden muss?
Dann stehen die Eltern von Jemand, die als Bürge eingetreten sind, wieder an der selben Stelle, quasi so, als wenn Jemand und Beide vor Beendigung der Ausbildung ausgezogen wären.
Ist es da nicht schon fast unerheblich, ob man zuvor eine Arbeit hat und sich dann arbeitslos meldet oder ob man erst eine Ausbildung gemacht hat und sich dann arbeitslos meldet?
Demnach gibt es nie den richtigen Augenblick zum Ausziehen!
Bitte mal prüfen: Weitere hat im August 2003 ihrer erste Ausbildung beendet. Hat Weitere dann in diesem Jahr im Juli noch Anspruch auf Unterstützung von irgendeinem Amt?

Gruß
3dsmax

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Hi

Hi,

wenn die beiden einen Hausstand gründen und „die Weitere“ ihre
Ausbildung abschließt und dann einen einzigen Job findet der
250 km weit weg ist - was dann?

  1. Hausstand von Jemand und Weitere eigentlich bezahlen? Da sind ja auch noch etliche 1000er fällig

Wäre es nicht sinnvoller zuerst einen Job suchen, dann eine
gemeinsame Wohnung, die es beiden erlaubt ihrer Tätigkeit
nachzugehen und die dann auch finanzierbar ist (ob mit oder
ohne Staat)?

Grüße
Wolfgang

Hallo,

spinnt man den Fall so auf, könnte man folgende Frage wieder
hinten anstellen:
Weitere bekommt einen Job. In Ihrer Branche sind
Teilzeitarbeit und Befristungen für 9 Monate die Regel.
Aber dennoch ziehen beide, nach dem Weitere einen Job hat, in
die Wohnung. Im Schlimmsten Falle müssen auch hier die Eltern
von Jemandem bürgen.
Was geschieht, nach dem befristeten Atbeitsverhältnis, wenn
sich Weitere arbeitslos melden muss?
Dann stehen die Eltern von Jemand, die als Bürge eingetreten
sind, wieder an der selben Stelle, quasi so, als wenn Jemand
und Beide vor Beendigung der Ausbildung ausgezogen wären.
Ist es da nicht schon fast unerheblich, ob man zuvor eine
Arbeit hat und sich dann arbeitslos meldet oder ob man erst
eine Ausbildung gemacht hat und sich dann arbeitslos meldet?
Demnach gibt es nie den richtigen Augenblick zum Ausziehen!
Bitte mal prüfen: Weitere hat im August 2003 ihrer erste
Ausbildung beendet. Hat Weitere dann in diesem Jahr im Juli
noch Anspruch auf Unterstützung von irgendeinem Amt?

Gruß
3dsmax

Wenn ich die Eltern von Jemand und Weitere wäre, würde ich nicht bürgen!!! Da in dem Alter meistens bei Jemand und Weiterer Fun an 1. Stelle steht (Aussnahmen solls geben). Habs selber erlebt, als wir die Wohnung von meiner EX, die damals die Jugend bewohnte, auf Sie umschreiben lassen wollten: Nein, Nein da müssen erst mal 3 Monatsmieten nachgezahlt werden, so die Bearbeiterin damals und Jugend immer gesagt, alles ok Mama…

Also sollten Jemand und Weitere erst mal sehen, was derzeit finanziell machbar ist…

LG
Mikesch

Hallo 3ds,

Die Eltern vom Jemand wollen Sicherheit, dass sie als Bürge
jetzt nicht doof dastehen.

Wenn das der Kern der Frage hier ist, sollten die Eltern von Jemand die Finger davon lassen. Als Bürge steht man immer doof da, wenn die Mieter Jemand und Weitere die Miete nicht zahlen, egal ob die beiden gut oder schlecht verdienen.

Können beide überhaupt irgendwie ausziehen, wenn Weitere erst
mal arbeitslos ist oder wird dann noch das Geld von den Eltern
von Jemand mit einbezogen?

Ich weiss nicht, was sich in den letzten Jahren geändert haben soll. Wenn ich kein Geld auf der Naht habe, kann ich nicht ausziehen! Oder ich muss mir halt eine Wohnung suchen, die zu meinem Einkommen passt.
Warum wird immer nach dem Staat gerufen oder wie hier nach einem Bürgen? Wenn Weitere oder Jemand die Miete nicht zahlt, aus welchen Gründen auch immer, wird sofort der Bürge zur Zahlung herangezogen.

Gruss,
Michael