Hallo ihr Wissenden,
ich benötige euren Rat.
Folgende theoretische Situation:
Angenommen ein Jemand (22 Jahre, erste Ausbildung abgeschlossen) ist auf längere Sicht Student und erhält eine Vergütung i.H.v. 630 Euro monatlich (netto = 498,00). Eine Weitere (21 Jahre, hatte eine dreijährige Ausbildung mit Vergütung) erhält während der dreijährigen Zweitausbildung keine Vergütung, weil schulische Ausbildung. Noch wohnen beide bei den Eltern von Jemand.
Beide würden gern ausziehen. Eine Wohnung unter 440 Euro warm, so wie es das Arbeitsamt vorschreibt, ist in greifbarer Nähe. Für die Wohnung müßten die Eltern von Jemand bürgen, weil das 3-fache der Nettowarmwiete als Einkommen vorausgesetzt wird (selbst mit Kindergeldanspruch von Jemand und Weitere, nicht zu schaffen).
So, in einem halben Jahr endet die schulische Ausbildung von besagter Weitere. Wenn beide noch vor Ende der Ausbildung in die Wohnung ziehen, hätten sie bereits einen eigenen Hausstand.
Schlimmster Fall: Weitere muss sich nach der Ausbildung arbeitslos melden. Hat Weitere jetzt Anspruch auf irgendwelche Unterstützung?
Die Eltern vom Jemand wollen Sicherheit, dass sie als Bürge jetzt nicht doof dastehen.
Grundüberlegung war:
Ist es besser noch vor dem Ausbildungsende von Weitere, einen eigenen Hausstand zugründen?
Können beide überhaupt irgendwie ausziehen, wenn Weitere erst mal arbeitslos ist oder wird dann noch das Geld von den Eltern von Jemand mit einbezogen?
Kurze Einkommensaufstellung:
Jemand: offiziell 498,- netto, kein Anspruch auf BAföG, weil Eltern zu viel verdienen, inoffiziell gibts noch Oma’s monatlichen Fünfziger, etc.
Weitere: Erhält momentan nur ihr Kindergeld, kann sie jetzt schon Unterstützung beantragen?
Habe ich wichtige Details vergessen, dann gebt mir Bescheid?
Gibt es eine Lösung für dieses Dilemma?
Danke im Voraus.
Gruß
3dsmax