Ersteigert, abgeholt, defekt - Fernabsatz-o.Mängel

Hallo, wenn einer ein Gerät ersteigert hat. Es dann abgeholt, dort getestet und bezahlt hat. Zuhause einen Defekt festgestellt hat, der vor Ort nicht zu erkennen (Sofware) war, es nun zurücksendet. Wie lange muß er auf sein Geld warten. Laut Verkäufer im Widerruf bis zu 30 Tagen, (war es überhaupt ein Kauf nach Fernabsatzgesetz-wurde doch abgeholt?) oder muß Geld sofort erstattet werden wegen Mangel? Greift hier Mängelgesetz oder Fernabsatzgesetz?

Vielen Dank

Hallo,

wenn einer ein Gerät ersteigert hat. Es dann abgeholt,
dort getestet und bezahlt hat. Zuhause einen Defekt
festgestellt hat, der vor Ort nicht zu erkennen (Sofware) war,
es nun zurücksendet. Wie lange muß er auf sein Geld warten.
Laut Verkäufer im Widerruf bis zu 30 Tagen, (war es überhaupt
ein Kauf nach Fernabsatzgesetz-wurde doch abgeholt?) oder muß
Geld sofort erstattet werden wegen Mangel? Greift hier
Mängelgesetz oder Fernabsatzgesetz?

ob es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt und somit entsprechende Rechte erwachsen sind, kann man aufgrund der kargen Infos nicht beurteilen. Ergo kann man auch nicht sagen ob ein Widerufsrecht besteht. Sollte es sich um einen Mangel handeln, aus dem sich Gewährleistungsansprüche ergeben, hat der Verkäufer grundsätzlich das Recht auf Nachbesserung. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises besteht bei Mängeln grundsätzlich nicht.

Gruß

S.J.