oben war schon eine kurze Zusammenfassung, aber hier nochmal detailliert:
Ich habe bei eBay ein Polo.Shirt im Wert von 25,00 + Versand ersteigert. Anschliessend habe ich eine eMail mit Kontodaten, Betreff, etc erhalten. Betrg wurde sofort überwiesen. Zwei Tage später sehe ich, dass der Anbieter nicht mehr bei eBay angemeldet ist. Auch auf mehrmalige eMail-Anfrage erhielt ich keine Rückmeldung.
Was kann ich jetzt tun ? Unstimmigkeit bei eBay habe ich schon gemeldet, aber mein Geld scheint futsch zu sei, und Ware habe ich nie erhalten… kannich irgendwie an die „wahre“ Identität des Käufers herankommen ?
die Adresse (zumindest die bei ebay angegebene Adresse) des Verkäufers steht in der Email in der Dir mitgeteilt wurde, dass Du die Auktion gewonnen hast. Das ist alles, was Du von ebay-Seite aus erwarten kannst.
Wenn noch keine 14 Tage vorbei sind, kannst du das Geld von der Bank zurückbuchen lassen, soweit ich weiß.
Ansonsten rate ich dir auch zum Vorgehen mit der Anzeige. Du hast genügend Angaben (Name, evtl. Adresse, Bankverbindung), um damit zur Polizei zu gehen.
habe mir die Benachritigung von eBay nochmal ausgedruckt und dort sind auch wie beschrieben die Angaben zum Verkäufer. Werde mir dann nochmal die Bankverbindung ausdrucken und schauen, das ich irgendwie mit ihm in Kontakt treten kann, Meine Suche in den Telfonbüchern war bis jetzt ergebnislos…ich halte euch auf dem laufenden.
unnütz (er kann Annahme verweigern, dann gilt es als nicht angekommen… was machste dann? stehst blöd da! es kann jemand anderes unterschreiben weil er nicht da war… dieser andere kann einen komplett anderen namen haben [schonmal erlebt]… ist auch voll blöd)
Einwurf Einschreiben ist billiger und die richtige Wahl.
teurer und da er sich bis dahin noch nicht in Verzug befindet zahlst du das auch, es sei denn du setzt gleich Mahngebühren in der Höhe der Einschreibekosten auf die Rechnung.
unnütz (er kann Annahme verweigern, dann gilt es als nicht
angekommen… was machste dann? stehst blöd da! es kann jemand
anderes unterschreiben weil er nicht da war… dieser andere
kann einen komplett anderen namen haben [schonmal erlebt]…
ist auch voll blöd)
Einwurf Einschreiben ist billiger und die richtige Wahl.
Ich kenne die Problematik, die du beschrieben hast. Ich gebe dir auch Recht. Die Polizei hat dennoch einen Rückschein empfohlen, vielleicht auch zur Kontrolle der Adresse. Ob er den Brief annimmt oder nicht ist sowieso egal, da er mit oder ohne Brief ja nicht leisten/liefern möchte.
teurer und da er sich bis dahin noch nicht in Verzug
befindet zahlst du das auch, es sei denn du setzt gleich
Mahngebühren in der Höhe der Einschreibekosten auf die
Rechnung.
In Verzug befindet er sich m.W. inzwischen auch, ohne dass du ihn extra darauf hinweisen musst.
Wenn noch keine 14 Tage vorbei sind, kannst du das Geld von
der Bank zurückbuchen lassen, soweit ich weiß.
Das ist natürlich absoluter Blödsinn. Weder innerhalb von 14 Tagen noch sonst irgendwie kann man eine Überweisung zurückbuchen. Näheres dazu im Brett „Finanzen“ oder „Online-Banking“.
Wie heißt der Verkäufer? Ich hatte dasselbe vor einigen Tagen mit einem Computerspiel, das ebenfalls 25,- Euro gekostet hat.
Wenn der Name hier nicht zulässig ist, dann bitte an meine Mail-Adresse!
Gruß
Danielle
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]