Ersteigert, bezahlt, abgemeldet, keine Ware

HAllo liebe Wissenden,

oben war schon eine kurze Zusammenfassung, aber hier nochmal detailliert:

Ich habe bei eBay ein Polo.Shirt im Wert von 25,00 + Versand ersteigert. Anschliessend habe ich eine eMail mit Kontodaten, Betreff, etc erhalten. Betrg wurde sofort überwiesen. Zwei Tage später sehe ich, dass der Anbieter nicht mehr bei eBay angemeldet ist. Auch auf mehrmalige eMail-Anfrage erhielt ich keine Rückmeldung.

Was kann ich jetzt tun ? Unstimmigkeit bei eBay habe ich schon gemeldet, aber mein Geld scheint futsch zu sei, und Ware habe ich nie erhalten… kannich irgendwie an die „wahre“ Identität des Käufers herankommen ?

Bin dankbar für jede Hilfe.

grüsse,

der Osnabrücker

Hallo,

die Adresse (zumindest die bei ebay angegebene Adresse) des Verkäufers steht in der Email in der Dir mitgeteilt wurde, dass Du die Auktion gewonnen hast. Das ist alles, was Du von ebay-Seite aus erwarten kannst.

Zum weiteren Vorgehen:
FAQ:1164

Zumindest hast Du ja vermutlich die Kontoverbindung, damit sollte sich doch etwas anfangen lassen.

Gruß,

Myriam

Wenn noch keine 14 Tage vorbei sind, kannst du das Geld von der Bank zurückbuchen lassen, soweit ich weiß.
Ansonsten rate ich dir auch zum Vorgehen mit der Anzeige. Du hast genügend Angaben (Name, evtl. Adresse, Bankverbindung), um damit zur Polizei zu gehen.

Wenn noch keine 14 Tage vorbei sind, kannst du das Geld von
der Bank zurückbuchen lassen, soweit ich weiß.

Eine von dir veranlasste Überweisung ist durch und nicht so einfach umkehrbar. Dies funktioniert nur bei Einzugsermächtigungen.

Der bessere Weg ist (aus eigener Erfahrung inkl. direkter Beratung durch die Polizei):

  • jeden Schritt dokumentieren

  • die „Mahnstufen“ einhalten "eBay, eMail, Telefon, Einschreibe-Brief inkl. Rückschein…)

  • alles mögl. Ausfindig machen über den Verkäufer (Yahoo…)

  • mit anderen Käufern in Kontakt treten und Erfahrungen/Vorgehen austauschen (auch schon angelaufene Auktionen mit einbeziehen)

  • wenn alles nichts nützt: Anzeige erstatten (auch bei Beträgen von nur 1,- Euro (= Bitte der Polizei)

Gruß
Falke

1 „Gefällt mir“

Hallo an alle,

und danke für die Tipps.

habe mir die Benachritigung von eBay nochmal ausgedruckt und dort sind auch wie beschrieben die Angaben zum Verkäufer. Werde mir dann nochmal die Bankverbindung ausdrucken und schauen, das ich irgendwie mit ihm in Kontakt treten kann, Meine Suche in den Telfonbüchern war bis jetzt ergebnislos…ich halte euch auf dem laufenden.

Grüsse,

der Osnabrücker,

Hi

  • Einschreibe-Brief inkl. Rückschein…
  1. unnütz (er kann Annahme verweigern, dann gilt es als nicht angekommen… was machste dann? stehst blöd da! es kann jemand anderes unterschreiben weil er nicht da war… dieser andere kann einen komplett anderen namen haben [schonmal erlebt]… ist auch voll blöd)
    Einwurf Einschreiben ist billiger und die richtige Wahl.

  2. teurer und da er sich bis dahin noch nicht in Verzug befindet zahlst du das auch, es sei denn du setzt gleich Mahngebühren in der Höhe der Einschreibekosten auf die Rechnung.

MfG
Lilly

Hi

  • Einschreibe-Brief inkl. Rückschein…
  1. unnütz (er kann Annahme verweigern, dann gilt es als nicht
    angekommen… was machste dann? stehst blöd da! es kann jemand
    anderes unterschreiben weil er nicht da war… dieser andere
    kann einen komplett anderen namen haben [schonmal erlebt]…
    ist auch voll blöd)
    Einwurf Einschreiben ist billiger und die richtige Wahl.

Ich kenne die Problematik, die du beschrieben hast. Ich gebe dir auch Recht. Die Polizei hat dennoch einen Rückschein empfohlen, vielleicht auch zur Kontrolle der Adresse. Ob er den Brief annimmt oder nicht ist sowieso egal, da er mit oder ohne Brief ja nicht leisten/liefern möchte.

  1. teurer und da er sich bis dahin noch nicht in Verzug
    befindet zahlst du das auch, es sei denn du setzt gleich
    Mahngebühren in der Höhe der Einschreibekosten auf die
    Rechnung.

In Verzug befindet er sich m.W. inzwischen auch, ohne dass du ihn extra darauf hinweisen musst.

Gruß
Falke

Hallo,

Einwurf Einschreiben ist billiger und die richtige Wahl.

im Rechtsbrett wurde vor kurzem darüber diskutiert, dass Einwurfeinschreiben oft von Gerichten nicht anerkannt werden.

Grüße,
Sue

Hi

In Verzug befindet er sich m.W. inzwischen auch, ohne dass du
ihn extra darauf hinweisen musst.

Wie das?

MfG
Lilly

Wenn noch keine 14 Tage vorbei sind, kannst du das Geld von
der Bank zurückbuchen lassen, soweit ich weiß.

Das ist natürlich absoluter Blödsinn. Weder innerhalb von 14 Tagen noch sonst irgendwie kann man eine Überweisung zurückbuchen. Näheres dazu im Brett „Finanzen“ oder „Online-Banking“.

Gruß,

Myriam

Wie heíßt er??!
Hallo Osnabrücker!

Wie heißt der Verkäufer? Ich hatte dasselbe vor einigen Tagen mit einem Computerspiel, das ebenfalls 25,- Euro gekostet hat.
Wenn der Name hier nicht zulässig ist, dann bitte an meine Mail-Adresse!

Gruß

Danielle

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

MOD: Bitte nicht hier

Wenn der Name hier nicht zulässig ist, dann bitte an meine
Mail-Adresse!

Macht das bitte per Mail aus!

Gruß,

Myriam