Hallo,
mal angenommen man hätte günstig einen Artikel bei einem Online Auktionshaus ersteigert und auch bezahlt.
Es trifft aber keine Ware ein.
Wie müsste mal in so einem Fall mit Mahnen u.ä. vorgehen um alle Fristen zu halten?!
Wie ist das generell, hat man anspruch auf die Ware oder bekommt man „nur“ sein Geld zurück wenn sich der Verkäufer quer stellt (annahme Artikel war wirklich sehr sehr günstig…)?
Viele Grüsse,
Thomas Wappler.