Ersteigert - ware kommt nicht - was tun ?

hallo liebe www´ler,

kann mir jemand sagen, wie in folgendem fall die korrekte vorgehensweise wäre um an mein geld zu kommen.

  1. artikel ersteigert… soweit o.k.
  2. artikel bezahlt… auch o.k.
  3. ware kommt nich… find ich nicht o.k.
  4. verkäufer angemailt… (mehrmals) zahlungseingang wird bestätigt… naja gut
  5. 2 wochen gewartet, ware immer noch nicht da… *langsamsauerwerd*
  6. wieder gemailt… keine reaktion *sauer*

nun hätt ich gerne mein geld zurück, aber wie ?

adresse des verkäufers ist vorhanden, überprüft (und als richtig bestätigt), geldeingang wurde seitens der bank auch bestätigt…

wie gehe ich denn jetzt korrekterweise vor ?

vielen dank für eure anregungen

der jörg

Hi,

schreibe ihm schriftlich (per Brief) eine Mahnung mit der unmißverständlichen Aufforderung, die Ware bis zum XX.XX. zu liefern. Ansonsten tritts du vom Geschäft zurück!

Du kannst ihm auch erst einmal eine Warnung wegen „Nicht-Lieferung“ über die eBay-Website zusenden. Wirkt manchmal Wunder wenn sie eine Verwarnung diesbezüglich bekommen!!!

Gruß
Falke

Hallo,

also wenn du den Artikel definitiv nicht mehr willst schick dem V. einen Brief (Einschreiben), dass du vom Kauf zurücktritts, weil er nicht liefert. Setze ihm eine 14 - Tage - Frist um dir dein Geld zurückzuüberweisen. Behalte dir ausdrücklich vor, nach Ablauf dieser Frist weitere Schritte einzuleiten.

Diese weiteren Schritte wären eventuell eine Anzeige wegen Betrug und ein Mahnbescheid. Bei der Anzeige wird nicht viel rauskommen und der Mahnbescheid hat auch nur Sinn, wenn es nicht gerade um „nur 20€“ geht.

Also Mahnbescheid: Formular im Schreibwarenhandel kaufen, ausfüllen, ans Amtsgericht schicken, Gebühr bezahlen, warten.

Entweder zahlt er oder nicht, wenn nicht dann nach 2 Wochen den Vollstreckungsbescheid beantragen.

*Wie gesagt das alles nur, wenn es nicht um einen Peanutbetrag geht, sonst steckt du unnötig viel Geld rein*

Liebe Grüße
Timi

hallo jörg,

also das Problem hatte ich auch bereits einige Male,
jedoch gibt´s einen Trick wie man eventuell an Ziel kommt ohne den typisch deutschen rechtlich korrekten und teuren Weg zu wählen.
Bei mir hat es bisher immer funktioniert.

Da Du die Adresse und ggf die Telefonnummer (falls TelNr nicht vorhanden, ist es ja ganz einfach diese heraus zufinden)des Verkäufers besitzt bist Du klar im Vorteil.
Dann suchst Du Dir einfach einen kleinen unbedeutenen Ort ganz in der Nähe des Wohnorts des Verkäufers aus einer Deutschlandkarte heraus.

Machst Dich mit Informationen zu Lage und Eigenheiten der Umgebung vertraut (dauert mit einer web.de-suche max. 5 Minuten). Vielleicht noch einen Namen einer großen Straße in Erfahrung bringen.

Dann rufst Du den Verkäufer an und fragst ihn nach Deiner Ware, die rechtlich nach dem Zuschlag dein Eigentum ist.

Der Verkäufer wird Dich wahrscheinlich hinhalten wollen, dann sag im einfach, dass Du selber oder Deine Frau, Schwiegereltern oder Dein Bruder oder irgendwer in diesem kleinen unbedeutenen Ort Nahe dem Wohnort des Verkäufers wohnt oder gewohnt hat, und dass Du in diesen Ort ca. zweimal pro Jahr zu Besuch fährst.

Meistens fangen die Verkäufer dann an zu schweigen und in der Regel ist die Ware innerhalb drei Tagen bei Dir.

Wie gesagt muss nicht funktionieren hat es aber bei mir schon dreimal.
Bereite Dich gut vor, dann stehen Deine Chancen nicht schlecht.

Ich weiss, dass dies nicht ganz korrekt ist und lügen ist nicht gerade meine Stärke, jedoch geht es mir gehörig gegen den Strich wenn sich jeamand nicht an seine verpflichtende Vereinbarung hält.

Selbst wenn der Verkäufer nicht reagiert, würde ich ihn nicht von der Leine lassen, denn irgendwann kommt man sicher in die Nähe des Wohnorts des Verkäufers und dann würde ich persönlich bei demjenigen vorstellig werden, auch wenn ich einen Umweg fahren müsste.

Solche Leute kann man so nicht davon kommen lassen.

Also viel Glück
Grüsse heiko