nehmen wir mal folgendes an: Es wird ein Artikel im Internet ersteigert. Dieser Artikel kostet 25,00€. Dazu kommen Verpackung und Versand (Nachnahme,inkl. aller Gebühren) in Höhe von sagen wir 24,00€. In Summe ergibt dies: 49,00€.
Nun kommt das Paket beim Käufer an mit der Bitte 51,00 € zu zahlen (Nachnahme). Diese zwei Euro sind eine Postpauschale. Die Frage ist, ob das Paket nicht angenommen werden muss da der Kaufpreis inkl. Verpackung und Gebühren 49,00€ beträgt.
Ausserdem ist gut zu wissen ob irgendwelche weiteren Kosten auf den Käufer zukommen.
nehmen wir mal folgendes an: Es wird ein Artikel im Internet
ersteigert. Dieser Artikel kostet 25,00€. Dazu kommen
Verpackung und Versand (Nachnahme,inkl. aller Gebühren) in
Höhe von sagen wir 24,00€. In Summe ergibt dies: 49,00€.
Nun kommt das Paket beim Käufer an mit der Bitte 51,00 € zu
zahlen (Nachnahme). Diese zwei Euro sind eine Postpauschale.
Die Frage ist, ob das Paket nicht angenommen werden muss da
der Kaufpreis inkl. Verpackung und Gebühren 49,00€ beträgt.
Ausserdem ist gut zu wissen ob irgendwelche weiteren Kosten
auf den Käufer zukommen.
Verweigerte Annahme wird sehr teuer für den Verkäufer. Ich würde als Käufer dem Verkäufer das Problem melden und fragen ob VK dem K die 2 Euro Differenz erstattet.
Unter den Umständen könnte der Käufer wohl auch schlicht die Annahme verweigern, aber das würde die Transaktion sicher sehr kompliziert machen mit Rückversand, nochmal Versand - oder auch nicht, falls der VK die Nase voll hat und die Erfüllung seiner Vertragspflichten verweigert.
Verweigerte Annahme wird sehr teuer für den Verkäufer. Ich
würde als Käufer dem Verkäufer das Problem melden und fragen
ob VK dem K die 2 Euro Differenz erstattet.
… lächerlich
Unter den Umständen könnte der Käufer wohl auch schlicht die
Annahme verweigern, aber das würde die Transaktion sicher sehr
kompliziert machen mit Rückversand, nochmal Versand - oder
auch nicht, falls der VK die Nase voll hat und die Erfüllung
seiner Vertragspflichten verweigert.
Stephanie
mit Verlaub: was hat die Überweisungsgebühr von DHL mit der Auktion zu tun? Wem Nachnahme zu teuer ist, der mag Vorkasse zahlen!
Die Überweisungsgebühr erhebt nicht der Verkäufer sondern DHL!!!
Die Überweisungsgebühr erhebt nicht der Verkäufer sondern
DHL!!!
Das scheint mir etwas verquer gedacht - so gesehen erhebt überhaupt nicht der Verkäufer sondern DHL SÄMTLICHE Versandkosten.
Zwar versende ich nicht mit Nachnahme, aber ich schließe aus dieser Information http://www.deutschepost.de/dpag?check=yes&lang=de_DE…
„Das eingezogene Geld, abzüglich der Kosten für die Geldübermittlung von 2,00 EUR, wird anschließend umgehend auf Ihr Konto überwiesen.“
dass absolut der Verkäufer festlegt, welcher Betrag erhoben wird und der Verkäufer dann den festgesetzten Betrag minus 2 Euro erhält.
Der Verkäufer sollte Vorsicht walten lassen, wenn er schreibt eine Leistung enthalte ALLE Gebühren.
Die Überweisungsgebühr erhebt nicht der Verkäufer sondern
DHL!!!
Das scheint mir etwas verquer gedacht - so gesehen erhebt
überhaupt nicht der Verkäufer sondern DHL SÄMTLICHE
Versandkosten.
Also Du schreibst doch selbst, dass der Verkäufer die 2 Euro auch nicht erhält. Und wenn er den Beleg der Nachnahme falsch ausfüllt, nämlich mit der Nachnahme - Summe, dann zieht DHL - und nicht ver Verkäufer - 2 Euro ab.
Wer nicht weiß, wie Nachnahme geht, der soll’s bitte lassen. Die Aufregung - finde ich - ist völlig fehl am Platze und rein akademisch.
Wer nicht weiß, wie Nachnahme geht, der soll’s bitte lassen.
Aber diese Aufforderung solltest du doch an den Verkäufer richten und nicht an den armen Käufer. Der Käufer kann ja nicht wissen, dass der Verkäufer ein Stümper statt ein Profi ist. Normalerweise darf der Käufer davon ausgehen, dass der Verkäufer fähig ist alle angebotenen Versand- und Zahlungsarten richtig zu handhaben.
Die Schwierigkeit liegt darin, das im eBay-System bei der Versandart Nachnahme nur der
Text:
Nachnahme (inkl. aller Gebühren)
auswählbar ist.
eBay erlaubt leider nicht alternativ den Text:
Nachnahme (zzgl. 2,00 Euro auf Rechnung der DHL)
für den Anbieter auswählbar zu machen.
Das hat nichts mit der fehlenden Professionalität des Verkäufers zu tun, sondern NUR mit eBay! Der Verkäufer darf Buchhalterisch die 2,00 Euro Differenz nicht auf der Rechnung ausweisen. Kunden sind verärgert. DHL verdient sich schwindelig und der doofe ist der Verkäufer.
Der Fall liegt eBay in Dreilinden seit sehr langer Zeit vor – wird aber scheinbar ignoriert!
Wenn der eBay-Kunde die Annahme wegen der 2,00 Euro verweigert ist er zum Schadensersatz gegenüber dem Verkäufer verpflichtet da ihm sehr hohe „Strafgebühren“ bei der DHL erwarten um das Paket wieder auszulösen.
Der Kunde sollte seine Forderungen 2,00 Euro höchstens gegenüber eBay geltend manchen.
Der Ars*****kunde:
Ich Widerrufe – Bewertet Negativ
Der Otto-Normal Kunde:
Zahlt, ist sauer und bewertet den Verkäufer in den detaillierten Käuferbewertungen beim Punkt Versandkosten mies.
Der Kunde mit Verstand:
Konfrontiert den Verkäufer mit seiner Missgunst – hat Verständnis – schreibt Beschwerde per emaol an eBay-Support.
PS.:
Ich habe diese Diskussion fast täglich mit unseren Kunden!
Nachnahme (zzgl. 2,00 Euro auf Rechnung der DHL)
für den Anbieter auswählbar zu machen.
es spricht aber nichts dagegen, dass der verkäufer in die artikelbeschreibung einen kleinen zusatz aufnimmt „bei versand per nachnahme fallen 2 euro dhl-gebühr zusätzlich an“. ich gehe als käufer ansonsten auch eher von einem „all inclusive“ preis aus…
Darauf weisen wir (und auch andere Anbieter)hin, aber es steht trotzdem im Widerspruch zu dem standardisiertem eBay-Text.
Ich habe diesen Threat gerade unserem Kundenberater von eBay geschickt. Hoffe auf ein Feedback von Ihm.
es ist ja nicht gerade neu, dass man für Nachnahme nochmal extra eine Gebühr an DHL entrichten muss. Das war auch schon vor 20 und mehr Jahren so, als wir noch nicht im Internet, sondern bei Versandhäusern bestellt haben.
Da verdient nur DHL daran, der Verkäufer hat mit der Gebühr nichts zu tun.
Soll der Verkäufer bei der Versandart „Überweisung“ dazu schreiben, „Wenn Sie mir das Geld überweisen, verlangt Ihre Bank u.U. eine Gebühr für die Überweisung. Bitte kalkulieren Sie diese mit ein.“?
Verpackung und Versand (Nachnahme,inkl. aller Gebühren) in
Höhe von sagen wir 24,00€. In Summe ergibt dies: 49,00€.
Nun kommt das Paket beim Käufer an mit der Bitte 51,00 € zu
zahlen (Nachnahme). Diese zwei Euro sind eine Postpauschale.
Ziemlich dreiste Versandkosten. Was stand denn in der Artikelbeschreibung zu den Versandkosten? Wenn da nichts steht, am besten gar nicht mitbieten, oder zumindest vorher beim Verkäufer nach den Versandkosten fragen.
Zweite Frage: Sind die Kosten für den entsprechenden Artikel einigermaßen angemessen? Sprich, hast du da was Großes und Sperriges ersteigert, oder war’s vielleicht nur eine Kleinigkeit?
es spricht aber nichts dagegen, dass der verkäufer in die
artikelbeschreibung einen kleinen zusatz aufnimmt „bei versand
per nachnahme fallen 2 euro dhl-gebühr zusätzlich an“. ich
gehe als käufer ansonsten auch eher von einem „all inclusive“
preis aus…
Genau das ist die richtige Idee.
Um jede Widersprüchlichkeit zu vermeiden, sollte der Verkäufer gleich unter Versandart sonstiges die tatsächlichen Versandkosten inkl. aller Gebühren angeben. Und in die Artikelbeschreibung schreiben, dass sonstiges Nachnahme inkl. aller Gebühren ist. Oder falls es ein Problem mit der Buchhaltung gibt ausschließlich in der Artikelbeschreibung schreiben: Außerdem bieten wir Versand per Nachnahme an zum Preis von xy Euro zzgl. 2,- Euro Gebühr.
Nachnahme wird ja meistens nur als zusätzliche und nicht als einzige Versandart angeboten, so dass es eigentlich auch in ebay Kategorien wo als erste Versandart kostenlos oder beschränkte Versandkosten gelten keine Probleme für den Verkäufer geben sollte.
Wo ein Wille ist ist auch ein Weg - z. B. in den ebay Medien Kategorien schlucken Verkäufer jetzt entweder die sämtlichen Versandkosten ODER bieten kostenlose Selbstabholung plus Versandarten in Artikelbeschreibung an.
Dass eine Plattform keine perfekte Lösung anbietet, ist noch lange kein Grund für unprofessionelles und bei gewerblichen Verkäufern vermutlich auch regelwidriges Handeln.
Schon mal was von Preisangabenverordnung gehört, liebe Leute, die ihr Käufer mit versteckten Kosten überraschen wollt?
Um jede Widersprüchlichkeit zu vermeiden, sollte der Verkäufer
gleich unter Versandart sonstiges die tatsächlichen
Versandkosten inkl. aller Gebühren angeben.
Auf dass der ahnungslose Käufer die Nachnahme-Gebühren gleich mit überweist und dann DHL diese nochmal kassiert?
Schon mal was von Preisangabenverordnung gehört, liebe Leute,
die ihr Käufer mit versteckten Kosten überraschen wollt?
Aber das bezieht sich doch wohl nur auf den, der die Kosten einstreicht, und das ist doch DHL, nicht der Verkäufer der Auktion.
Um jede Widersprüchlichkeit zu vermeiden, sollte der Verkäufer
gleich unter Versandart sonstiges die tatsächlichen
Versandkosten inkl. aller Gebühren angeben.
Auf dass der ahnungslose Käufer die Nachnahme-Gebühren gleich
mit überweist und dann DHL diese nochmal kassiert?
Aber bei Nachnahme überweist der Käufer ja gerade nichts an den Verkäufer, sondern bezahlt direkt die Post - und zwar den vom Verkäufer (hoffentlich korrekt) angegebenen Betrag.
Hier ist noch mal das Nachnahme Formular http://www.deutschepost.de/mlm.nf/dpag/images/images…
Mit Punkt 2 Gesamtbetrag = Nachnahmebetrag plus Entgelt für Geldübermittlulng. Der Verkäufer sollte es doch wohl hinkriegen, dem Käufer vor Kauf darüber zu informieren, wie hoch dieser Betrag sein wird.
Aber das bezieht sich doch wohl nur auf den, der die Kosten
einstreicht, und das ist doch DHL, nicht der Verkäufer der
Auktion.
Sagst du das auch dem Finanzamt, wenn das die Umsatzsteuer kassieren will?
Ein Vertrag besteht zwischen Verkäufer und Käufer, sowie zwischen Verkäufer und Versandunternehmer. Den Käufer sollten die vom Verkäufer abgeschlossenen Verträge mit Dritten und daraus resultierende Zahlungsforderungen eigentlich wenig angehen.
Die Schwierigkeit liegt darin, das im eBay-System bei der
Versandart Nachnahme nur der
Text:
Nachnahme (inkl. aller Gebühren)
auswählbar ist.
Ich verstehe das Problem nicht. Wenn ich z. B. als Versandart DHL-Paket per Nachnahme anbiete, dann schreibe ich da als Versandgebühr 5,90 + 2,00 + Verpackungspreis z. B. 1,00 = 8,90 rein.
Oder man schreibt es gar nicht da rein, sondern da bei den Versand-Arten nur den normalen Versand ohne Nachnahme, und schreibt in den Text noch ein paar andere Versandarten rein, die man auch noch anbieten will.
Bei ‚Ich werde die Bezahlung etc.‘ oder ‚Ebay Ihre Rechnung‘ kann man ja an den Versandpreisen immer noch was ändern, wenn der Verkäufer eine Versandart haben will, was nur im Text aufgeführt war.
Auf dass der ahnungslose Käufer die Nachnahme-Gebühren gleich
mit überweist und dann DHL diese nochmal kassiert?
Aber bei Nachnahme überweist der Käufer ja gerade nichts an
den Verkäufer, sondern bezahlt direkt die Post - und zwar den
vom Verkäufer (hoffentlich korrekt) angegebenen Betrag.
Ja, entschuldige, da war ich wohl irgendwie durcheinander
Der Verkäufer sollte es doch wohl
hinkriegen, dem Käufer vor Kauf darüber zu informieren, wie
hoch dieser Betrag sein wird.
Ja, ich verstehe Deinen Standpunkt schon, aber warum sollte es denn der Käufer nicht hinkriegen, zu wissen, dass bei Nachnahme eine Gebühr anfällt, die nicht der Verkäufer kassiert.
Aber das bezieht sich doch wohl nur auf den, der die Kosten
einstreicht, und das ist doch DHL, nicht der Verkäufer der
Auktion.
Sagst du das auch dem Finanzamt, wenn das die Umsatzsteuer
kassieren will?
Ja, aber das Finanzamt kassiert die Steuer vom VERkäufer und nicht vom Käufer. Deswegen lässt sich das wohl nicht vergleichen.
Ein Vertrag besteht zwischen Verkäufer und Käufer, sowie
zwischen Verkäufer und Versandunternehmer. Den Käufer sollten
die vom Verkäufer abgeschlossenen Verträge mit Dritten und
daraus resultierende Zahlungsforderungen eigentlich wenig
angehen.
Wenn das so wäre, würde die Post ja nicht beim Empfänger der Nachnahme Geld für ihre Leistung verlangen.
Wie dem auch sei, ein Hinweis vom Verkäufer, dass DHL eine zusätzliche Gebühr erhebt, wäre sicher nicht zuviel verlangt.