Hallo zusammen,
Moin,
angenommen A möchte ein 3-Familienhaus ersteigern
(Zwangsversteigerung) und es in einzelnen ETWs aufteilen.
ok
Eine ETW will A selbst nutzen und den Rest finanzieren.
ok
Damit es steuerlich günstig ist, entschließt A die
selbstgenutzte ETW durch das Eigenkapital zu finanzieren und
zuerst zu tilgen.
vernünftig:
Ist eine Aufteilung in ETWs mit einer Zwangsversteigerung
möglich?
Für die Aufteilung spielt die Art desErwerbes keine Rolle.
Wie wird es genau gemacht.
Es ist ein Satz Pläne des Hauses zu fertigen/fertigen zu lassen. Darin ist das zukünftige Sondereigentum (1,2,3) zu kennzeichnen. In einzelnen Bundesländern numerisch, in anderen farblich. Diese in mehreren Ausfertigungen beim Bauamt zur Anfertigung einer ‚Abgeschlossenheitsbescheinigung‘ vorlegen. (Bitte vorab beim Bauamt Details klären) Diese dann zu einem Notar bringen. Er fertigt dann die ‚Teilungserklärung‘. Diese wird dann beim Grundbuchamt zur Eintragung vorgelegt.
Flur, Fluchtwegen sind
geräumig. Wird dabei das Bauamt miteinbezogen?
Es wird nur die räumliche Abgeschlossenheit der Sondereigentume geklärt. Schallschutz, Wärmeschutz, Rettungswege spielen keine Rolle (Bauämter sind da allerdings recht einfallsreich)
Wenn nicht bekommt man es nachträglich hin, ohne dass das
Finanzamt eine Aufteilung der Kosten wie beschrieben
wiederspricht, weil A das gesamte 3Familienhaus erwarb.
2 getrennte Kredite aufnehmen. Einer für Eigennutz, einer für Vermietung. Dann kann dem Finanzamt die Aufteilung klar belegt werden.
Kann die Abschreibung für ein Haus kurzer sein als 50 Jahre,
wenn im Gerichtsgutachten von z. B. 40 Jahre Restdauernutzung
die Sprache ist?
Bei Altbauten steigt die Abschreibung auf 2,5 %. Nachkriegsbauten sind allerdings keine Nachkriegsbauten. Die Differenz ist allerdings marginal. Die Zinsabschreibung ist effizienter.
Vielen Dank im vorraus
Bitte
Richard
vnA
Wenn man von etwas nicht wirklich viel versteht, lohnt sich auch vorab der Gang zum Fachanwalt und/oder zum Steuerberater.