Ersteigerung 3-Familienhauses Umwandlung ETWs

Hallo zusammen,

angenommen A möchte ein 3-Familienhaus ersteigern (Zwangsversteigerung) und es in einzelnen ETWs aufteilen.
Eine ETW will A selbst nutzen und den Rest finanzieren.
Damit es steuerlich günstig ist, entschließt A die selbstgenutzte ETW durch das Eigenkapital zu finanzieren und zuerst zu tilgen.

Ist eine Aufteilung in ETWs mit einer Zwangsversteigerung möglich? Wie wird es genau gemacht. Flur, Fluchtwegen sind geräumig. Wird dabei das Bauamt miteinbezogen?
Wenn nicht bekommt man es nachträglich hin, ohne dass das Finanzamt eine Aufteilung der Kosten wie beschrieben wiederspricht, weil A das gesamte 3Familienhaus erwarb.
Kann die Abschreibung für ein Haus kurzer sein als 50 Jahre, wenn im Gerichtsgutachten von z. B. 40 Jahre Restdauernutzung die Sprache ist?

Vielen Dank im vorraus
Richard

Hallo zusammen,

Moin,

angenommen A möchte ein 3-Familienhaus ersteigern
(Zwangsversteigerung) und es in einzelnen ETWs aufteilen.

ok

Eine ETW will A selbst nutzen und den Rest finanzieren.

ok

Damit es steuerlich günstig ist, entschließt A die
selbstgenutzte ETW durch das Eigenkapital zu finanzieren und
zuerst zu tilgen.

vernünftig:

Ist eine Aufteilung in ETWs mit einer Zwangsversteigerung
möglich?

Für die Aufteilung spielt die Art desErwerbes keine Rolle.

Wie wird es genau gemacht.

Es ist ein Satz Pläne des Hauses zu fertigen/fertigen zu lassen. Darin ist das zukünftige Sondereigentum (1,2,3) zu kennzeichnen. In einzelnen Bundesländern numerisch, in anderen farblich. Diese in mehreren Ausfertigungen beim Bauamt zur Anfertigung einer ‚Abgeschlossenheitsbescheinigung‘ vorlegen. (Bitte vorab beim Bauamt Details klären) Diese dann zu einem Notar bringen. Er fertigt dann die ‚Teilungserklärung‘. Diese wird dann beim Grundbuchamt zur Eintragung vorgelegt.

Flur, Fluchtwegen sind
geräumig. Wird dabei das Bauamt miteinbezogen?

Es wird nur die räumliche Abgeschlossenheit der Sondereigentume geklärt. Schallschutz, Wärmeschutz, Rettungswege spielen keine Rolle (Bauämter sind da allerdings recht einfallsreich)

Wenn nicht bekommt man es nachträglich hin, ohne dass das
Finanzamt eine Aufteilung der Kosten wie beschrieben
wiederspricht, weil A das gesamte 3Familienhaus erwarb.

2 getrennte Kredite aufnehmen. Einer für Eigennutz, einer für Vermietung. Dann kann dem Finanzamt die Aufteilung klar belegt werden.

Kann die Abschreibung für ein Haus kurzer sein als 50 Jahre,
wenn im Gerichtsgutachten von z. B. 40 Jahre Restdauernutzung
die Sprache ist?

Bei Altbauten steigt die Abschreibung auf 2,5 %. Nachkriegsbauten sind allerdings keine Nachkriegsbauten. Die Differenz ist allerdings marginal. Die Zinsabschreibung ist effizienter.

Vielen Dank im vorraus

Bitte

Richard

vnA

Wenn man von etwas nicht wirklich viel versteht, lohnt sich auch vorab der Gang zum Fachanwalt und/oder zum Steuerberater.

Hi,

Nachkriegsbauten sind allerdings keine Nachkriegsbauten.

Wieso ?
OL

Tschuldigung: keine ‚Altbauten‘ soll es heißen.

Noch genauer:

2,0 % bei Fertigstellung nach dem 31.12.1924 und
2,5 % bei Fertigstellung vor dem 01.01.1925.

vnA

Hallo,

vielen Dank für die vielen Tipps:smile:

2 getrennte Kredite aufnehmen. Einer für Eigennutz, einer für Vermietung. Dann kann dem Finanzamt die Aufteilung klar belegt werden.

Wenn A das Objekt ersteigern will, muss er eine gewisse Summe bei der Bank als Kredit aufnehmen.
Kann dann diese Summe problemlos auf die einzelnen ETWs aufgeteilt werden? Macht die Bank da problemlos mit? Muss die Bank von anfang an darauf hingewiesen werden, dass das 3Familienhaus in ETWs aufgeteilt werden soll?
Wie sieht es genau mit dem Finanzamt aus?
Bevor das 3Familienhaus in ETWs aufgeteilt ist, wie sehe die Auteilung der Abschreibung 2%, Zinsbelastung, Mieteinnahmen und Eigennutzung aus? Ist es sinnvoll überhaupt diese Aufstellung beim Finanzamt vor der Teilung zu machen/anzugeben? könnte das Finanzamt nach der Teilung in einselnen ETWs widersprechen und sagen, dass so besteuert wird wie es ursprunglich gekauft wurde, also als 3Familienhaus?

Vielen Dank
Richard