Ersteigerung/Bezahlung/Inkasso

Hallo

angenommen A ersteigert einen Artikel.
Lieferung wie üblich gegen Vorkasse.
Aus irgendwelchen Gründen nimmt A die Zahlung nicht sofort nach Kauf vor.
Verkäufer meldet sich per mail und auch telefonisch.A sagt Zahlung auf jeden Fall zu.

Nun muss A plötzlich für einige Tage verreisen, bezahlt sofort nach Rückkehr und hat einen Tag später Schreiben eines Inkassobüros auf dem Tisch.
A reagiert nicht, da Ware ja nun bezahlt. Einige Tage später erneut Inkassobrief, Zahlung sei ja nun erfolgt, jetzt stehen die angefallenen Gebühren und Zinsen (17,95%) noch aus.

Ware hat A zum Zeitpunkt 2. Inkassoschreiben noch nicht erhalten.

A hatte kein Zahlungsziel vom Verkäufer in Form einer Rechnung o.ä.
A zahlte innerhalb 30 Tagen nach Kauf.

A rätselt nun wie er sich verhalten soll.

Hallo Irene,

kommt ganz darauf an, ob der Verkäufer A gebeten hat, den Kaufpreis bis zu einem bestimmten Kaufdatum zu bezahlen. Also z.B. zum 23.04. nicht sowas wie 10 Tage nach Erhalt oder sofort.

Ist das nicht der Fall, dann ist A auch nicht in Verzug. Wenn A nicht in Verzug ist, dann trifft A auch keine Kostentragungspflicht bezgl. Inkasso. Das weiß auch das Inkassounternehmen, gibt das aber nur zu, wenn man es darauf hinweist. Darüber hinaus gehe ich aufgrund meiner Erfahrungen davon aus, dass die Inkassogebühren nur pauschal angegeben und nicht aufgeschlüsselt sind, was man den Herrschaften auch entgegenhalten darf. Selbst wenn die Kosten aufgeschlüsselt sind, würde ich nen 10er darauf verwetten, dass sich dort die Position Kontoführungsgebühren findet, die da nix zu suchen hat.

Außerdem sollte A den Verkäufer auf seine Lieferpflicht hinweisen und ihn durch eine Mahnung (Einwurfeinschreiben) in Verzug setzen.

Hoffe ich konnte ein wenig helfen.
Viele Grüße
Bernhard

Hallo Bernhard

dem Käufer A waren keine Zahlungsziele bekannt. Die Ware traf 10 Tage nach Zahlung ein.

Danke für die nette Hilfe.

gruss
Irene