Hallo,
ein ALG2 -Empfänger hat in seiner Wohnung als zeitlich berfistete Leihgabe Möbel, die das Eigentum seines Vaters sind. Wie reagiert der Außendienst vom Jobcenter darauf?
Gruß
Hallo,
ein ALG2 -Empfänger hat in seiner Wohnung als zeitlich berfistete Leihgabe Möbel, die das Eigentum seines Vaters sind. Wie reagiert der Außendienst vom Jobcenter darauf?
Gruß
Hallo
Mangels einschlägiger Erfahrungen und vermutlich auch regionaler Unterschiede kann die Frage nicht beantwortet werden.
Wenn man jedoch irgendwie nachweisen kann, dass die Möbel eine Leihgabe sind, muss das berücksichtigt werden.
Viele Grüße
Meine Kristallkugel sagt … brzztkkkrrkkk … kaputt.
Woher sollen wir wissen, wie das JC reagiert?
Zunächst einmal wirst du den Sachverhalt glaubhaft belegen müssen - und das ist die absolute Grundvoraussetzung, damit überhaupt irgendetwas finanziert wird. Wahrheitsgemäße oder eidesstattliche Erklärung deinerseits, ggf. schriftlichen Beleg des Vaters, dass er die Möbel zurückfordert (mit Termin), sie also nur verliehen und KEIN GESCHENK sind.
Hast du das Ganze dem JC galubhaft machen können, hängen Umfang und Art der möglichen Leistungen von so vielen Faktoren ab, dass es müßig ist, darüber zu spekulieren.
Klar. Das muss insofern berücksichtigt werden, dass da jemand einen Zuschuss für Ersteinrichtung kassiert, obwohl er Möbel hat. Strafanzeige dürfte folgen.
Gar nicht !
Wieso auch. Es ist dem JC völlig egal was für Möbel man hat und ob die etwa einem nicht selbst gehören.
Frage doch richtig !
Es geht doch darum ob man einen Antrag für Erstausstattung gestellt hat und nun findet eine Besichtigung statt und man findet bereits Möbel vor.
Man muss dem Außendienstler des JC eben glaubhaft machen können, die vorh. Möbel sind geliehen und werden zurückgefordert und abgeholt wenn man eigene Möbel bekommen hat.
Dein Vater soll dir eine Bestätigung geben, dass diese Möbel sein Eigentum sind und er sie bis zum Zeitpunkt x.x.xxxx wieder zurück fordert.
Diese Bestätigung sollte dem Jobcenter reichen.
Das flüstert dir welcher ätherische Freund?
Leute, die an dieser das Wort „Strafanzeige“ in den Mund nehmen, zeigen, dass sie vom SGB II-Recht und der Verwaltungspaxis wenig Ahnung haben.