Ersteinstufung Versicherung nach 21 Jahren

Habe folgendes Problem:

ich bräuchte einen eigenen Versicherungsvertrag für mein Auto , bisher war ich die ganze Zeit bei meinem Mann auf Zweitwagenregelung versichert ( SF 21). Ich würde natürlich gern die Schadensfreiheitsklasse mitnehmen, aber mein Mann hat schon gesagt, er gibt die nicht raus. Wer kennt eine Versicherung, die das evtl. über eine Kulanzregelung o.ä. macht?

Danke!

Hallo,

die einzige Regelung die mir bekannt ist, ist die sogenannte Führerscheinregelung. Wer länger als 3 Jahre einen Führerschein aus einem EU-Mitgliedsstaat hat, bekommt die Einstufung SF ½ (meist 140% in der Kraftfahrthaftpflicht und 115% in der Vollkaskoversicherung) statt 0 (230%).

Gruß Peter

Hallo,

auf Kulanz gib es nichts…

Sie können über die Führerscheinregelung 140% anfangen oder über die Partnerregelung 85%!!!

Erstelle Ihnen gerne ein Angebot!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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SIGNAL IDUNA Gruppe
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Hallo,

ja, das ist ein bekanntes Lied, leider.

Wenn man keinen eigenen Rabatt hat, dann schenkt einem i. d. R. auch keine Versicherung einen. Zumindest keinen so hohen!

Und die Versicherungen, die einem etwas schenken, wollen oftmals in Person der Vertreters, dass man etwas zusätzlich abschließt. So viel muss man wissen.

Toi toi bei der Suche!

Gruß

Alexander Haid

Hallo,

kenne leider keine Versicheurng die das auf Kulanz regeln würde.

Gruß,
Micha

Wieso gibt er sie nicht raus? Macht er sich Sorgen wegen seines Erstwagens? Die wären unbegründet.
Ansonsten: Directline.de

Hallo,

seit der Preiskampf in Kfz-Vers. hinter dem Komma azusgetragen wird, haben sich die Versicherer eng mit Kulanz…

Im Einzelfall müßte man konkret schauen und recherchieren und vorher sind viele Daten erforderlich. Dies ist nicht für solch eine Slebsthilfeplattform wie w-w-w geeignet, sondern stellt eine stinknormale Beratung dar. Bei Interesse kontaktieren Sie mich bitte. Direkt - Daten im Impressum meiner wwwebsite.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo,

es gibt keine Kulanz!!

versuchen es noch einmal bei Ihrem Mann - denn wer er die %e nicht benötigt verfallen die nach 7 Jahren komplett was sehr ärgerlich wäre…

wenn er aber nicht einsichtig ist oder aus sonstigen Gründen Ihne n den Rabatt nicht übertragen will dann gehts nur über die Führerscheinregelung!!!
TIP: bieten Sie Ihrem Mann doch etwas an im Gegenzug für die %e… was auch immer…

viel erfolg!!

stehe Ihnen gerne weiter zur Verfügung unter www.versicherungen4u.de!!

MfG Thomas Wolter

www.thomas-wolter.eu