Hallo, ich würde gerne wissen, wie die Erstellung von Websites umsatzsteuerlich beurteilt wird. Vor allem auch mit Blick auf Umsätz im Gemeinschaftsgebiet oder im Drittland. Kann mir da jemand helfen?
M.D.
Hallo, ich würde gerne wissen, wie die Erstellung von Websites umsatzsteuerlich beurteilt wird. Vor allem auch mit Blick auf Umsätz im Gemeinschaftsgebiet oder im Drittland. Kann mir da jemand helfen?
M.D.
Sorry, mit steuerlichen Fragen kenne ich mich überhaupt nicht aus.
Gruß
Hajo
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Hallo Moni,
offensichtlich bin ich irrtümlich für die Beantwortung Deiner Frage ausgewählt worden. Herstellung von Websites und deren steuerliche Beurteilung ist leider nicht mein Gebiet. Davon verstehe ich nämlich überhaupt nichts.
Viel Gück bei der Weitersuche.
Hoddel
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Hallo moni9800
bei dieser Frage kann ich dir leider nicht helfen, rate dir aber diese Frage mal deinem zuständigen Integrationsamt vorzutragen. Dort sind Fachberater und auch ein Rechtsabteilung. Versuch dein Glück,
dein wer-weiss-was Helfer
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Hallo,
da das Thema sehr grob gespannt ist, bräuchte ich noch wenns möglich ist nähere Angaben. Was wird genau für eine Leistung angeboten, wer erhält die Leistung Privatmann, ohne UStID oder Unternehmer.
Mfg Schestag
Hallo, ein Einzelunternehmer erbringt verschieden Leistungen hauptsächlich an Unternehmer mit UStID oder Unternehmer im Drittland. Die Leistungen sind z.B.
Programmierung
Erstellung von Online Shops
Übersetzungen von Websiten als Einzelleistung oder in Verbindung mit der Erstellung(Programmierung) der Website
Hosting von Domains oder Daten
So ich hoffe das reicht als Info erstmal.
Einen schönen Gruß
M.D.