Erstellung von Zeugnissen

Hallo zusammen,

in welchem Zeitraum muss eine ehemaliger Arbeitgeber ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erstellen?

Falls er dies nciht in dem Zeitraum erstellt, was kann unternommen werden? Wer bezahlt in einem solchen Fall die Anwaltskosten?

Danke und Grüße

Auch hallo.

in welchem Zeitraum muss eine ehemaliger Arbeitgeber ein
qualifiziertes Arbeitszeugnis erstellen?

Dazu muss es erst angefordert werden. I.A. beträgt die Wartezeit seitens des Zeugnisinhabers 3 Jahre, aber als Faustregel geht man besser von 6 Monaten nach dem Ausscheiden aus

Falls er dies nciht in dem Zeitraum erstellt, was kann
unternommen werden?

Abmahnen und in Verzug setzen.

…und man beachte FAQ 2027 -> http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…

HTH
mfg M.L.

guck mal hier unter Punkt 7, da steht was von 2 WOchen Frist nach Anfrage…

http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php#14

gruss
Paragraohenmaus

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Bitte nicht
Hi!

guck mal hier unter Punkt 7, da steht was von 2 WOchen Frist
nach Anfrage…

Da steht was von „sollte…“

http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php#14

Sei mir nicht böse!
Ich habe diese Seite mal ein wenig quer gelesen, und da steht so dermaßen viel Müll drin, dass es mir echt den Kiefer nach unten geschöagen hat, als ich die Linkliste rechts sah!

Angefangen bei diesen saublöden, weil völlig unbrauchbaren Tabellen, über das Verschweigen der Verwirkung eines Zeugnisanspruchs bis hin zur Zeugnisanalyse ab 16 Euro (sorry, aber bei diesem Preis KANN da kein Experte sitzen!)…

Dazu dann noch einige echt brauchbare Hinweise, was der Seite das Prädikat „gefährliches Halbwissen“ verleiht…

LG
Guido