hallo,
hoffe meine freude über den ersten artikel wird nicht gleich gelöscht, auch wenn er offtopic ist 
uiiiii…
verdammt, was könnte ich fragen? warum darf nach einer geplatzten lastschrift der „einzieher“ nicht nochmal versuchen? warum muss ich das geld selber überweisen? liegt das an den AGB (hier 1&1) oder gibt es eine gesetzliche regel?
danke:
der showbee
Erste Antwort
Hallo Showbee,
Du hast dem Einzieher nicht erlaubt auf Dein Konto zu zugreifen.
Er ist im Allgemeinen verpflichtet sich die Erlaubnis von Dir wieder zu holen.
Hoffe das genügt als erste Antwort!
Gruß von Michael
(Vierter)
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warum darf nach einer
geplatzten lastschrift der „einzieher“ nicht nochmal
versuchen? warum muss ich das geld selber überweisen? liegt
das an den AGB (hier 1&1) oder gibt es eine gesetzliche regel?
Wahrscheinlich weil geplatzte Lastschriften Geld kosten und der „Einzieher“ dem schlechten Geld nicht noch gutes hinterher wirft.
Du hast dem Einzieher nicht erlaubt auf Dein Konto zu
zugreifen.
Er ist im Allgemeinen verpflichtet sich die Erlaubnis von Dir
wieder zu holen.
hallo,
hmmm. habe dem anbieter eine erlaubnis erteilt für konto X, dann zieht er von konto Y ein und die lastschrift platzt. nun soll er nochmal einziehen von X (hat er bisher noch nicht versucht) und nun sagen sie, ich soll überweisen, einzug geht nicht.
muss doch an denen liegen, oder?
hmmm…
gruss vom
showbee
p.s. ist auch kein arg grosses problem, war nur die erste frage die mir gerade zum neuen brett einfiel 
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Hallo Showbee,
das „geht nicht“ ist in diesem Zusammenhang, zumal Du explizit darum gebeten hast, nochmal einzuziehen, sicherlich technisch bedingt:
Der Datensatz, die zum Einzug gegeben wird, wird aus den jeweils vorliegenden Offenen Posten erzeugt. Wenn die Datei einmal generiert ist, werden die dabei eingelesenen OPOS für die folgenden Läufe gesperrt, damit nicht zwischen Erzeugen des Datensatzes und dessen Ausgleich nochmal ein Einzug stattfindet.
Die Offenen Posten, die aus Ausgleich per Clearing und dann Rückbelastung entstehen, sind bloß dem Betrag nach gleich.
„Geht nicht“ heißt in diesem Fall: „Wir haben den Prozess „offene Posten aus Rücklastschrift ändern“ nicht definiert, weil das Arbeit kosten würde, die wir nicht bezahlen können oder wollen“.
In der KMU-Software, die ich benutze, geht das auch bloß, wenn ich den jeweiligen OPOS von Hand umdefiniere. Das dürfte bei den Mengen, die bei 1*1 automatisiert durchgenudelt werden, so gut wie ausgeschlossen sein.
Schöne Grüße
MM
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hallo mm,
mensch, das ist genau die antwort die ich gesucht habe. alle bisher mir eigens eingefallenen machten keinen sinn, aber diese mit der technischen umsetzung von OPOS, das klingt gut. dann werde ich denen mal die kohle manuell rüberschaufeln… obwohl, wenn deren programm so schlecht sind, dass sie kontoverbindung Y aus dem jahre 1998 wieder ausbudeln, obwohl seit 2002 eine neue verbindung hinterlegt ist, besteht bestimmt eine hohe chance, dass sie meine manuelle ueberweisung nicht vermissen 
grüsse aus berlin:
showbee
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Lastschriftabkommen
Hallo,
im Lastschriftabkommen (gilt zwischen den Banken) steht, dass eine einmal zurückgegebene Lastschrift nicht erneut eingezogen werden darf - überhaupt nicht, also auch dann, wenn der Betrag durch Gebühren höher ist.
Um Lastschriften einziehen zu können muss der Kunde mit der Bank einen (formularmässigen) Vertrag unterschreiben, mit dem sich der Kunde zu einigen Verhaltensweisen verpflichtet.
Gruss Hans-Jürgen
***
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Hans-Jürgen,
wie genau ist hier „die einmal zurückgegebene Lastschrift“ zu verstehen?
Wenn ich vom Kunden gebeten werde, den wegen Rückgabe noch offenen Betrag erneut einziehen zu lassen, und meiner Bank einen neuen Auftrag (sei es aus Kulanz über den gleichen Betrag, sei es erhöht um die Gebühren, die ich weiterbelaste) hierfür erteile: Ist dieses dann eine neue Lastschrift (die eingezogen werden darf) oder noch die gleiche (die ich gar nicht beauftragen dürfte)?
Und wie verhält sich hier der explizit geäußerte Wunsch des Kunden zu der Vereinbarung mit meiner Bank / zwischen den Banken?
Schöne Grüße
MM
Du meinst also, weil ich kaum ein Unternehmen kenne, dass so einen Betrag auf Wunsch des Kunden nicht nochmals einziehen würde?
Gruß Ivo
Hallo Ivo,
ich meine damit vor allem, ob die Bank, die diesen Auftrag ausführt (den sie ja nicht als die Wiederholung einer zurückgegebenen Lastschrift erkennen kann), damit gegen das zitierte Lastschriftabkommen verstößt.
Und auch, ob ihr Kunde hier etwas Böses tut, den der entsprechende Passus in den von ihm anerkannten Bedingungen nicht besonders gejuckt hat, weil er in dem Fall, wo der Kunde ihn dazu auffordert, die zurückgegebene Lastschrift nochmal zu beauftragen, sicher sein kann, dass alle Beteiligten glücklich sind, ergo kein „Kläger“.
Schöne Grüße
MM
Hallo Showbee,
DAS klingt aber nach Verschulden von 1&1 - WENN du denen die NEUE Kontoverbindung _rechtzeitig_vor_Fälligkeit_ genannt hast und die von der ALTEN einziehen, sollten die sich mal bessern!
Wenn du denen jetzt den offenen Betrag selber überweist, tust du denen ja was Gutes. Also sollten sie für die nächsten Fälligkeiten die neue Kontoverbindung akzeptieren!
Michael
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Hallo,
genauer ist das im Lastschriftabkommen nicht definiert.
In der täglichen Bankpraxis kommt es nicht vor, dass einem Einreicher eine „Standpauke“ gehalten wird, weil er unberechtigterweise eine Lastschrift neu einreicht. Die Banken können das nicht kontrollieren und wollen es auch nicht, denn, wie schon gesagt, manchmal ist das ja durchaus so abgesprochen, dass nochmals eingezogen wird.
Es könnte maximal zu Ärger kommen, wenn ein Einreicher eine Lastschrift über einen auffällig hohen Betrag (bei mir ist das ab TEUR 10)einreicht und diese nicht bezahlt wird, und er kurz danach diesen bzw. einen leicht erhöhten Betrag nochmals einreicht. Das kann sowohl bei seiner Bank (Kontrolle der grossen Lastschrifteinreichungen) als auch bei der Bank des Zahlungspflichtigen (im Rahmen der Rückgabe) auffallen.
Gruss Hans-Jürgen
***