Erster Hausstand

Hallo und guten Tag!

Angenommen Person A gründet erstmals einen eigenen Hausstand.

Kann A die ihm entstandenen Kosten (ggf. auch als Pauschale) in der Einkommenssteuererklärung geltend machen?
Oder findet die Hausstandsgründung in der Steuer keine Berücksichtigung?

Vielen Dank im Voraus!

Luxuria86

Kann A die ihm entstandenen Kosten (ggf. auch als Pauschale)
in der Einkommenssteuererklärung geltend machen?

Nein.

Oder findet die Hausstandsgründung in der Steuer keine
Berücksichtigung?

Ja.

Siehe § 12 EStG.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo,
Ausnahmen wären wohl u.U. der Umzug selbst, wenn er beruflich bedingt ist, und die haushaltsnahen Dienstleistungen, wie auch schon ein paar Beiträge weiter unten steht.

Cu Rene