Erster Patent auf einen g a n z e n Fotoapparat

Wie fast bei jedem technischem Gerät gab es Erfinder, die für Ihre Errungenschaft ein Patent angemeldet haben.

Ich frage mich wer hat denn wirklich den ersten Fotoapparat patentiert?

Warum gibt es soviele Patente auf Verschlüsse und lauter technischen Gimmick aber auf eine Spiegelreflexkamera als Funktions- Bauartprinzip gibt es defacto kein Patent. Ich kann es nicht nachvollziehen. Es ist doch so, dass diese Bauart von dem Fotoapparat auf einer Entwicklung basiert, die man mit Sicherheit auch patentiert hat.

Warum baut man heute Fotoapparate und dabei drucken die Hersteller in der Bedienungsanleitung im besten Falle ihre eigene Patente ab? Warum? Wenn da doch ein Patent da war? Ist doch so? Ich kann es mir nicht vorstellen, dass es anders gewesen sein könnte.

Letztens ist es historische Angelegenheit. Aber ich denke seit Tagen darüber nach. In Wikipedia stehen laute Sachen zu diversen Stadien der Fotoapparatentwicklung… Aber patenttechnisch sind die Infos recht dürftig.

Ich habe eine einzige halbwegs eindeutige Information aus einem „nicht deutschsprachigem Internet“ gefunden. Nach der soll der Niederländer Bram Loman als erste ein Patent auf eine Spiegelreflexkamera angemeldet haben.

Ich bitte Euch liebe Community! Liebe Experten und Expertinnen… Ich habe diesen Gedanken"Ohrwurm" seit nun Tagen und ich komme nicht zu Ruh… Es interessiert mich sehr. Also falls jemand dazu was sagen könnte so wäre ich echt froh über diese Hilfestellung.

liebe Grüße
emannied

Hallo,
die Frage ist IMHO keine Rechtsfrage im eigentlichen Sinne und wäre wohl in einem Technikbett besser aufgehoben. Da lesen mehr Leute 8z.B. Ing.) die selbst Patentinhaber sind (so wie ich auch).

Ich frage mich wer hat denn wirklich den ersten Fotoapparat
patentiert?

Wahrscheinlich niemand, weil man die grundsätzliche Anordnung (Camera Obscura) schon zu einer Zeit kannte, als eine wirtschaftliche Nutzung noch nicht denkbar war (weil noch kein Photochemie gab gab).
Patente können aber nur eingereicht werden, wenn die Erfindung eine ausreichende Erfindungshöhe hat, also auch tatsächlich neu ist.
Dann ist da auch noch eine Trennung zwischen wissenschaftlicher Erkenntnis und Patent Schutz von technischen Umsetzungen für kommerzielle Nutzung zu beachten.
Z.B. Physikalische Grundlagen (Naturgesetze) kann man nicht patentieren, sondern nur deren Anwendung in der Technik.

Warum gibt es soviele Patente auf Verschlüsse und lauter
technischen Gimmick aber auf eine Spiegelreflexkamera als
Funktions- Bauartprinzip gibt es defacto kein Patent.

Weil die Gesamtanordnung „Fotoapparat“ auch in einer Spiegelreflex nicht neu war, sondern eben nur die Anordnung des Verschlussmechanismus.

Es ist doch so, dass diese Bauart von
dem Fotoapparat auf einer Entwicklung basiert, die man mit
Sicherheit auch patentiert hat.

??? Man hat viele Details patentiert, aber doch nicht jedes mal die Anordnung „Fotoapparat“.

Warum baut man heute Fotoapparate und dabei drucken die
Hersteller in der Bedienungsanleitung im besten Falle ihre
eigene Patente ab? Warum?

Weil das eben Werbung für techn. Leistungen dieser Fa. ist.

Wenn da doch ein Patent da war?

Da waren tausende Patente. Diese bleiben aber nicht in alle Ewigkeit geschützt. Nach einer gewissen Zeit verfallen sie. Das ist auch sinnvoll, um technische Weiterentwicklung nicht langfristig zu blockieren.

soll der Niederländer Bram Loman als erste ein Patent auf eine
Spiegelreflexkamera angemeldet haben.

Ja. Könnte sein, das er der Erfinder des Prinzips war.
Je nach Formulierung der Patentschrift gilt das aber auch nur für diese eine bestimmte Anordnung.

Damit nenne ich ein uraltes Problem des Patentrechtes.
Wenn man ein Prinzip so abwandelt, dass das ursprüngliche Patent diese Idee nicht mehr abdeckt, kann man dieses Patent quasi aushebeln und unwirksam machen.
Da kommt es auch sehr auf die Cleverness desjenigen an, der ein Patent formuliert. I großen Fa. machen das spezialisierte Leute (Patenting. und Patentanwälte).

falls jemand dazu was sagen könnte so wäre ich echt froh über
diese Hilfestellung.

Deine Vorstellungen zum Patentschutz scheinen etwas diffus.
Deshalb hast du wohl diese Verständnisprobleme.
Gruß Uwi

Ja das stimmt schon, dass meine Kenntnisse bzgl. Patentrecht nicht allzu gut sind. Ich habe mich einfach noch nie mit dieser Materie ausführlicher auseinandergesetzt.
Jetzt weiß ich z.B. dass man ein Patent je nach Wunsch auf x Jahre beantragen kann. Das wusste ich so nicht.

Und dem Hinweis mit dem Technikbrett werde ich jetzt nachgehen. Am Anfang wusste ich es einfach nicht wohin mit meinem Thread als ich die Frage gepostet habe.

Aber deine Antwort klingt in sich logisch und einleuchtend. Jedenfalls konnte ich einen großen Teil meiner offenen Fragen abhacken. Danke schön an dieser Stelle!

Wenn ich alles richtig verstehe, so kann ich rein theoretisch mir eine alte Kamera nehmen und diese mehr oder weniger nachbauen und unter meinem eigenen Namen vertreiben. Also nicht dass ich es vorhabe. Eher gedacht als eine Art Praxis-verständnis-beispiel. Oder bezogen auf andere Erfindungen: Ich könnte auch ein Verbrennungsmotor auseinander nehmen und gucken wie der so funktioniert und anschließend selbst so ein Motor bauen.

Hallo,

Wenn ich alles richtig verstehe, so kann ich rein theoretisch
mir eine alte Kamera nehmen und diese mehr oder weniger
nachbauen und unter meinem eigenen Namen vertreiben.

Nachbauen kannst du sie, ob du sie unter deinem Namen einfach so vertreiben kannst ist dabei aber noch nicht geklärt.
Evtl. verletzt du damit auch Markenrechte. Das ist dann doch wieder eine juristische Frage.

Erfindungen: Ich könnte auch ein Verbrennungsmotor auseinander
nehmen und gucken wie der so funktioniert und anschließend
selbst so ein Motor bauen.

Etwas nachbauen, wird von Bastlern tausendfach gemacht.
Gruß Uwi

Hallo Fragewurm,

Jetzt weiß ich z.B. dass man ein Patent je nach Wunsch auf x
Jahre beantragen kann. Das wusste ich so nicht.

Im allgemeinen sind maximal 20 Jahre möglich.

Wenn ich alles richtig verstehe, so kann ich rein theoretisch
mir eine alte Kamera nehmen und diese mehr oder weniger
nachbauen und unter meinem eigenen Namen vertreiben. Also
nicht dass ich es vorhabe. Eher gedacht als eine Art
Praxis-verständnis-beispiel. Oder bezogen auf andere
Erfindungen: Ich könnte auch ein Verbrennungsmotor auseinander
nehmen und gucken wie der so funktioniert und anschließend
selbst so ein Motor bauen.

Wie schon gesagt, wenn die Patente abgelaufen sind, kannst du nachbauen und vertreiben.
Für Einzelstücke, für Forschung und eigengebrauch, gilt das Patentrecht nicht. Du kannst also eine patentrechtlich geschützte Idee verwenden und für dich nachbauen, nur handeln darfst du mit den Teilen dann nicht.

Für ein Patent sind „der Stand der Technik“ und die Erfindungshöhe" wichtig.
Der erste Bleistift, also eine Graphit-Mine mit Holz drumrum, war als solches patentierbar. Ein Buntstift war danach, als solches, nicht mehr patentfähig, ein Bleistift mit farbiger Mine ist naheliegend. Allerdings konnte man eine Rezeptur für eine farbige Mine, durchaus petentieren lassen.

MfG Peter(TOO)