Hallo,
Brauche da mal eine Erklärung:
Wenn eine Bank bei einem Kredit einen „ersten Titel“ hat, heisst das dann, dass im Falle einer Privatinsolvenz die Bank ihr Geld bekommt bevor es irgend jemand anderes tut?
Also auch bevorzugt vor Unterhaltszahlungen?
Ist dies Abhängig vom Zeitpunkt des Anfallens der Schuld?
Also z.B. Kredit von 2008, Unterhaltsanspruch Kind geboren 2009 heisst dass das Kind im Falle der PI ggf leer ausgeht?
Oder aber heisst das, dass erst der Kindsunterhalt bedient wird, dann aber der Kredit unabhängig davon ob der Pfändungsfreibetrag dadurch unterschritten wird?
Oder kann mir das jemand mit einfach verständlichen Worten erklären?
Vielen Dank
Gruss
M.
Wenn eine Bank bei einem Kredit einen „ersten Titel“ hat,
heisst das dann, dass im Falle einer Privatinsolvenz die Bank
ihr Geld bekommt bevor es irgend jemand anderes tut?
Also auch bevorzugt vor Unterhaltszahlungen?
Unterhaltszahlungen sind unterhalb der Pfändungsfreigrenze nicht pfändbar.
Ist dies Abhängig vom Zeitpunkt des Anfallens der Schuld?
Nein. Wenn der Titel erwirkt wurde ist er zu diesem Zeitpunkt rechtsgültig.
Also z.B. Kredit von 2008, Unterhaltsanspruch Kind geboren
Also z.B. Kredit von 2008, Unterhaltsanspruch Kind geboren
2009 heisst dass das Kind im Falle der PI ggf leer ausgeht?
Nochmal: Titel gültig mit Gerichtsbeschluss. Was soll auch mit dem nterhalt von 2008 passieren? Der ist doch vermutlich längst ausgegeben… Der Unterhaltsanspruch ist bleibt bestehen, alles unterhalb der Pfändungsfreigrenze ist nicht pfändbar.
Oder aber heisst das, dass erst der Kindsunterhalt bedient
wird, dann aber der Kredit unabhängig davon ob der
Pfändungsfreibetrag dadurch unterschritten wird?
Jeden Monat kommen X Euro rein (z.B. Gehalt, Kindergeld, Unterhalt,…) davon wird der Pfändungsfreibetrag abgezogen und der Rest geht an die Gläubiger/Bank
Oder kann mir das jemand mit einfach verständlichen Worten
erklären?
War das verständlich? Sollte eigentlich im Zuge der Privatinsolvenz bereits erklärt worden sein…:
Greetz
Sheldrick