Ich (25.11.1983) bin inzwischen 25 (Führerschein seit 2002) und will jetzt erstmals einen Wagen auf meinen Namen zulassen.
Kommt da automatisch der Beitragssatz SF 1/2 mit 140% auf mich zu? Und ist der Satz bei TK automatisch 100%? Und ich hab gehört, das die Versicherung für Fahrer ab 25 nochmal etwas günstiger ist?! Ist das von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich? Oder kann man ungefähr sagen, wieviel das ausmacht, wenn man das 25.Lebensjahr erreicht hat?
hallo onyx2006,
wenn du erstmalig ein fahrzeug auf deinen name anmeldest dann beginnst du automatisch bei der höchsten SFK gleiches gilt für die TK. mach dich einfach mal im internet schlau. gibt ein paar seiten wo du verschiedene versicherungen direkt miteinander vergleichen kannst.
Kommt da automatisch der Beitragssatz SF 1/2 mit 140% auf mich
zu?
Bei den meisten Versicherern: Ja. Falls man eine günstigere Einstufung angeboten bekommt, sollte man drauf achten, ob der Endbetrag auch wirklich günstiger ist, denn darauf kommt es an.
Die höchste Einstufung, wie schon geschrieben wurde, ist das aber noch lange nicht.
Und ist der Satz bei TK automatisch 100%?
Ja, TK ist immer auf 100%. Wird allerdings auch im Schadenfall nicht hochgestuft.
Und ich hab
gehört, das die Versicherung für Fahrer ab 25 nochmal etwas
günstiger ist?!
Bei vielen Versicherern gibt es ab 23 oder 25 Jahren Rabatt. Das wird in der Berechnung berücksichtigt, die Prozente ändern sich nicht.
Voraussetzung dafür ist, dass das Fzg. nie von einer jüngeren Person (Freundin, Geschwister) gefahren wird.
Oder kann man ungefähr sagen, wieviel das
ausmacht, wenn man das 25.Lebensjahr erreicht hat?
Ab 23 bzw. 25 Jahren wird es meist deutlich günstiger. Ist aber schwer zu sagen, weil zu viele Sachen relevant sind. Da hilft nur, Tarife zu vergleichen.
hallo benjamin,
wenn du vorher schon nachweislich regelmäßig einen pkw benutzt hast (bspw. den von deinen eltern), dann kannst du dir „die bisher gefahrenen jahre“ anrechnen lassen.
solltest du auf jeden fall prüfen.
m.
bei welchem Versicherer soll das denn gehen?
Zumindest solange der Vertrag nicht komplett übertragen wird, die Eltern also den Vertrag über haben, geht das nicht.
nein, der vertrag muß nicht komplett überschrieben werden.
bei mir war das so:
mein erster twingo war über meinen vater versichert. den bin ich zwei jahre lang gefahren. danach habe ich meinen vento auch zwei jahre über meinen vater versichern lassen.
anschließend habe ich den vento auf mich umgemeldet und die vier jahre anrechnen lassen - wir haben der versicherung verklickert, daß ich bereits fünf jahr elang auto gefahren bin (ein jahr den wagen meiner eltern, dann die vier jahre meine autos).
diese fünf jahre wurden angerechnet und ich mußte nicht den hohen satz bezahlen.
das geht eigentlich immer so. mir ist da nichts gegenteiliges bekannt.
wirklich mal nachfragen!