Erstes Kind - was steht uns zu?

Hallo, mein Freund und ich erwarten unser erstes Baby. Meine Frage was steht uns zu?
Ich bin selbstständig im Finanzdienstleistungsbereich und mein Freund Arbeitnehmer. Er wird komplett in Elternzeit gehen.

Wie lange kann er in Elternzeit gehen?
Wievielt Elterngeld steht ihm zu?
Steht mir als selbstständige irgendwas zu außer Kindergeld?
Welche Leistungen können wir noch alles beantragen?

Über jede Antwort wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße

Besteht Anspruch auf Krankengeld in der KK für die Mutter? Dann steht Mutterschaftsgeld zu.

Ansonsten hat auch die Mutter Anspruch auf die Partnermonate (mit Elterngeldbezug) wenn weniger als 30h/Woche im Monatsschnitt in den Monaten gearbeitet wird.

Der Vater kann 12 Monate Elterngeld beziehen und bis zu 3 Jahren Elternzeit nehmen!

Elterngeld sind 67-100% seines durchschnittlichen Einkommen in den letzten 12 vollen Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes.

Hallo,erst einmal herzlichen Glückwunsch!!! :smile:

euch steht zu: Kindergeld (zu beantragen bei der zuständigen familienkasse) und Elterngeld bei der L-bank.
Zusammen könnt ihr insgesamt 14 Monate Elternzeit beantragen. einer 12 Monate und der andere 2 oder man variiert,sodass man zusammen auf 14 Monster kommt. oder einer nimmt 12 Monate.

finanziell,also eltergeld beträgt 65 % des letzten Einkommens, maximal glaub aber 1800 Euro. möchte ich mich jetzt aber nicht festlegen.
ansonsten werdet ihr nicht viel beantragen Können.
wenn euer gemeinsames Einkommen bei über 1400 Euro liegt dann könnt ihr auch keine anderen Leistungen beantragen weil ihr dann über dem hartz iv Satz liegt.
LG und alles gute für die Zukunft zu dritt.

Hallo RA1212,

Herzlichen Glückwunsch!
Auch als Selbstständige haben Sie anrecht auf Elterngeld.
Hier werden die letzten beiden Steuererklärungen als Grundlage für die Berechnung herangezogen und später dann mit dem aktuellen abgeglichen. Eine Nach- oder Rückzahlung ist dabei nicht ausgeschlossen.
Ein Elternteil kann max. 12 Monate Elterngeld beziehen, beide zusammen 14 Monate. Anrecht auf Elternzeit haben Sie insgesamt 3 Jahre die Sie bis zum Ende des 6. Lebensjahres des Kindes aufsplitten können.
Das Elterngeld für Angestelte berechnet sich seit Anfang des Jahres nach dem Bruttogehalt. Es gibt div. Rechner die Sie über Goggle finden können. Am Besten geeignet ist natürlich der des Bundes. Bedenken Sie allerdings, daß dies nur eine grobe Kalkulation ist die vom tatsächlichen Elterngeld abweichen kann.
Außer dem Kindergeld gibt es noch Zuschüsse für die Betreuung, diese sind auch absetzbar. Sollten Sie dies nicht in Anspruch nehmen gibt es ab August das Betreuungsgeld ab dem 1. Lebensjahr des Kindes.
Für Alleinerziehende, Hartz 4 Empfänger oder Aufstocker und Arbeitslose gibt es noch weitere Zuschüsse.
Bei weiteren Fragen einfach nochmal melden.
Alles Gute
Gruß Lore