Hallo,
ich muss für einen job ein wochenende lang (jeweils 8 stunden ) einen ersthelferkurs machen. muss die arbeitszeit vom arbeitgeber angerechnet werden?
muss nämlich einen samstag vorher auch noch einen brandschutzlehrgang machen. und das sind auch 8 stunden. habt ihr da erfahrung?
Hallo!
Die Ersthelfer Ausbildung macht du Freiwillig (Privat) oder im Auftrag deiner Firma? Wenn letzteres, dann muss Dich der Betrieb auch dafür Freistellen bzw. entsprechend Stunden ausgleich schaffen.
Eine weitere Möglichkeit ist, den Kurs bei dem DRK zu machen. Habe ihn damals an Mittwoch und Donnerstag absolviert. Somit hatte ich auch kein Problem mit dem Stunden ausgleich, da es ja eh in der Arbeitszeit war.
Gruß, Manuel.
Ich muss ihn von der Firma aus machen. ERsthelferausbildung solls sein. Gibts da irgendwelche Links wo das drin steht, dass es mit der Arbeitszeit verrechnet werden muss? Die Firma sagt, dass ich für die kompletten zwei Tage gar nichts bekomme.
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Moin,
zu meinem Fall: ich habe auch eine Ersthelferausbildung in Anspruch genommen. Von meiner Firma, und bezahlt bekommen…Frag doch mal bei der Berufsgenossenschaft nach…
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