Erstlingsausstattung trotz Ausbildung?

Hallo,
ich würde gerne wissen ob einer Mutter eine Erstlingsausstattung vom Amt zusteht wenn diese sich in der Ausbildung befindet und und ihr Lebensgefährte Privatinsolvenz hat (geht auch fest Arbeiten)!? Sie sind von Gesamteinkommen knapp am Wohngeld vorbei-also ist nicht viel vorhanden zum Leben. Was könnte man ansonsten an Geld beantragen damit die wichtigsten Besorgungen für das Kind gemacht werden können??
Ich danke für alle hilfreichen Antworten!!!

Hallo

auch Geringverdiener, die nicht im laufenden Leistungsbezug stehen, haben bei Bedürftigkeit grundsätzlich Anspruch auf Leistungen für eine Erstausstattung, und zwar
nach § 24 Abs. 3 SGB II http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__24.html
(„Leistungen für diese Bedarfe werden gesondert erbracht. Leistungen nach Satz 2 werden auch erbracht, wenn Leistungsberechtigte keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können“, ff)

bzw. nach § 31 Abs. 2 SGB XII http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__31.html

Schau mal hier in den Ratgeber - er bezieht sich zwar auf ALG2, aber die darin unter „Mehrbedarfe und Erstausstattung“ verlinkte Ministeriumsbroschüre (ab Seite 35) enthält allgemeine Infos zur Erstausstattung: http://hartz.info/index.php?topic=4908.0

Wichtig ist, den Antrag im Voraus und (nachweisbar) schriftlich zu stellen und auch auf einen schriftlichen Bescheid zu bestehen.

LG