Geht es jetzt los? Ist Deutschland das! Land der Raubpiraten???
Relativ, zur USA jedenfalls, milde finde ich die Höhe der Gelstrafe, 400 €. Dito beim Schadenersatz. Pahhh, da läßt sich doch keiner abschrecken! Oder??
Wer wirft den ersten Stein?
Ciao
Frank
die Strafe ist nicht besonders hoch, der Schadensersatz allerdings schon. Wie der ‚Schaden‘ da ermittelt wird, würde mich mal interessieren. Dazu müßte doch u.a. ermittelt werden, ob die Titel ohne die Tauschbörse gekauft worden wären. Zusätzliche Kosten sind der Industrie dadurch nicht entstanden.
Hätte man auf die Musik eher verzichtet, als dafür Geld auszugeben, sehe ich den Verdienstausfall auch nicht.
Klar, illegal ist illegal und die Strafe berechtigt, eher viel zu milde. Aber Schadensersatz in der Höhe? Rund 80 Cent / gefundenem Titel? …
Das Motto lautet doch „nicht erwischen lassen!“ Warum boomen denn die Bandbreiten-Anbieter (DSL) wie nie zuvor? Damit sich die Seiten beim surfen im IE schneller aufbauen? Na klar! Wenn man allerdings so dämlich ist, seine illegal gezogenen Sachen „frei“ zu vermarkten-selbst schuld. Aber ansonsten sind die Deutschen alle unschuldig…
Das Motto lautet doch „nicht erwischen lassen!“ Warum boomen
denn die Bandbreiten-Anbieter (DSL) wie nie zuvor? Damit sich
die Seiten beim surfen im IE schneller aufbauen? Na klar!
und wie lässt man sich nicht erwischen?
selbst wenn der proxy alle paar sekunden, minuten geändert wird, ist es möglich dich zu verfolgen.
und meines wissens haben solche halblegalen anonymen tauschbörsen wie earthstation5 zu wenig nutzer/downloads um als alternative zum herkömmlichen zu gelten…
also frank, bitte klär mich auf
gruß
rasta
jap soll ja gut bei der ip-verschleierung sein (wird bloß n
bisschen langsamer). muß ja keiner wissen wo man hinsurft!
gruß
frank
Das Motto lautet doch „nicht erwischen lassen!“ Warum boomen
denn die Bandbreiten-Anbieter (DSL) wie nie zuvor? Damit sich
die Seiten beim surfen im IE schneller aufbauen? Na klar!
Also bei mir war genau das der Grund.
Außerdem ist es mit einer DSL-Flat wesentlich günstiger, wenn man sich soviel im Netz rumtreibt, wie ich.
Nicht zu vergessen, dass es auch tatsächlich legale Downloads gibt! Und wer jemals versucht hat den Adobe Reader 6.0 mit einem 56K-Modem aus dem Netz zu ziehen, der wird davon schnell kuriert sein. Von „America’s Army“ (600+ MB) will ich mal gar nicht reden).
Anbieter verurteilt, nicht Downloader.
Ganz deutlich muss man hier sagen,
dass das *anbieten* von urheberrechtlich
geschützter Musik nicht erlaubt ist.
Downloaden ist nur dann nicht erlaubt,
wenn die Quelle eine ganz offensichtlich
widerrechtlich angefertigte Kopie ist.
Aber „offensichtlich“ ist bei Tauschbörsen
so gut wie gar nichts, also muss man sich
nach heutiger Rechtslage schon saublöd
anstellen, wenn man beim Downloaden etwas
falsch machen will
Downloaden ist nur dann nicht erlaubt,
wenn die Quelle eine ganz offensichtlich
widerrechtlich angefertigte Kopie ist.
Dazu mal eine Frage: Gilt das auch, wenn ich das fragliche Original besitze? Ich habe nämlich ein, zwei CDs, die leider nicht mehr besonders gut lesbar sind und da kann ja eigentlich nichts dagegen sprechen, mir eine Kopie aus dem Internet zu ziehen, oder?
Downloaden ist nur dann nicht erlaubt,
wenn die Quelle eine ganz offensichtlich
widerrechtlich angefertigte Kopie ist.
Dazu mal eine Frage: Gilt das auch, wenn ich das fragliche
Original besitze? Ich habe nämlich ein, zwei CDs, die leider
nicht mehr besonders gut lesbar sind und da kann ja eigentlich
nichts dagegen sprechen, mir eine Kopie aus dem Internet zu
ziehen, oder?
Also Kopieen anfertigen ist vollkommen unabhängig
davon, ob Du das Original besitzt, oder nicht.
Du darfst dir jederzeit eine Kopie downloaden,
falls nicht offensichtlich ist, dass diese
wiederum durch das Umgehen eines „wirksamen“
Kopierschutzes angefertigt wurde.
(Wie soll sowas in einer Tauschbörse offensichtlich sein?)
Der Besitz einer unlesbaren Original-CD macht
es aber saumässig schwer, zu *beweisen*, dass
die Kopie nicht von Dir selbst stammt.
Gegen Analogkopien (Mikrofon vorm Lautsprecher)
gibt es keinen „wirksamen“ Kopierschutz, also
sind diese nach wie vor uneingeschränkt für private
Verwendung und nichtöffentliche Aufführung erlaubt.
Ich hab am CD-Player einen optischen Digitalausgang. Wenn ich dann eine kopiergeschützte CD einlege und den Inhalt über diesen Ausgang in den PC einlese…
Nächste Möglichkeit: Es gibt MP3-Player, die über den Kopfhörerausgang direkt MP3s erzeugen…
Kopierschutz ist also relativ leicht zu umgehen…
gruß - hans
***
Gegen Analogkopien (Mikrofon vorm Lautsprecher)
gibt es keinen „wirksamen“ Kopierschutz, also
sind diese nach wie vor uneingeschränkt für private
Verwendung und nichtöffentliche Aufführung erlaubt.
Soweit ich informiert bin, ist es aber doch bei den meisten
p2p-Systemen quasi nicht möglich etwas zu ziehen, wenn man
selbst nichts anbietet, oder?
Da ich nicht der wirkliche Fachmann bin:
Unterscheidet die Rechtsprechung eigentlich zwischen
selbst *vollständig* angebotenen Musikstücken
und dem weiterleiten von teilweise downgeloadeten
Files?
Sollte zweiteres auch strafbar sein, müssten eigentlich
auch Provider und Fernmeldeanbieter dran glauben.
Aber da fragst Du den falschen!
Deshalb habe ich ja gefragt!!!
Als ich anfangs meine DSL hatte, habe ich gezogen, wie blöde!
Mit dem Ergebnis: Ich habe mir nach wie vor meine CDs gekauft, und seitdem es hier wieder einen CD-Shop gibt, vertreibe ich mir den ein oder anderen Nachmittag lieber dort!
Und Filme schaue ich lieber im Kino! Und wenn nicht, bekomme ich sie sehr sehr günstig in meiner hiesigen Videothek !
Ich hab am CD-Player einen optischen Digitalausgang. Wenn ich
dann eine kopiergeschützte CD einlege und den Inhalt über
diesen Ausgang in den PC einlese…
… machst du dich in u.U. Deutschland strafbar. Man darf eine CD nur dann digital kopieren wenn sie keinen Kopierschutz enthält.